Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung

Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Stadt Oberasbach

Stadt Oberasbach

Rathausplatz 1
90522 Oberasbach

  • +49 911 9691-0
  • +49 911 9691-1990
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00
    Freitag 08:00 - 12:00

Alle Leistungen