Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

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Geschäftsleitung

Stadt Oberasbach

Rathausplatz 1
90522 Oberasbach

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Herrmann, I.

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Vorzimmer Bürgermeisterin/Amtsleitung

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Schramm, J.

Sachbearbeiterin

Vorzimmer Erste Bürgermeisterin

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