Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlagen
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Eigene Angelegenheiten
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Stand: 11.10.2022
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Stadt Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach
- +49 911 9691-0
- +49 911 9691-1990
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00