Beauftragte der Gemeinde; Bestellung oder Wahl
Gemeindliche Beauftragte sind Personen, die im Gemeindegebiet eine besondere Funktion ausüben.
Der Gemeinderat kann Beauftragte wählen oder bestellen, die im Gemeindegebiet besondere Funktionen ausüben. In den Gemeinden sind je nach Bedarf und lokalen Gegebenheiten unterschiedliche kommunale Beauftragte anzutreffen. Dazu zählen z. B.:
- Kinderbeauftragte/r
- Jugendbeauftragte/r
- Familienbeauftragte/r
- Seniorenbeauftragte/r
- Gleichstellungsbeauftragte/r
- Umweltschutzbeauftragte/r
- Datenschutzbeauftragte/r (weitere Informationen unter "Verwandte Themen")
- Ortsheimatpfleger/in
- Kulturbeauftragte/r
- Antikorruptionsbeauftragte/r
- Integrationsbeauftragte/r
- Energiebeauftragte/r
- Feldgeschworene/r
Die Beauftragten sind z.T. ehrenamtlich tätig. Sie sind Ansprechpartner für Bürger und bieten ggf. Sprechstunden an.
Nähere Informationen über die Beauftragten Ihrer Gemeinde erhalten Sie von Ihrer Gemeinde.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Stadt Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach
- +49 911 9691-0
- +49 911 9691-1990
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00

Träger, M.
Geschäftsleitender Beamter
Leiter Hauptverwaltung (Abteilung I)
- +49 911 9691-1110
- +49 911 9691-1990
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