Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.

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Standesamt

Stadt Oberasbach

Rathausplatz 1
90522 Oberasbach

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Weisel, A.

Abteilungsleiterin

Ordnungs- und Standesamt

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