Kommunale Bücherei / Bibliothek; Erlass einer Benutzungsordnung

Eine Benutzerordnung enthält die Vorschriften zur Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek). Sie kann von Städten und Gemeinden, die diese unterhalten, erlassen werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Stadtbücherei

Stadt Oberasbach

Rathausplatz 1
90522 Oberasbach

  • +49 911 9691-0
  • +49 911 9691-1990
  • Montag 8:00 - 12:00
    Dienstag 8:00 - 12:00
    Mittwoch 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
    Donnerstag 8:00 - 12:00
    Freitag 8:00 - 12:00

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Backer, E.

Leiterin

Leiterin der Stadtbücherei

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