Marktordnung; Erlass

Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Abt. III: Ordnungsamt

Stadt Oberasbach

Rathausplatz 1
90522 Oberasbach

  • +49 911 9691-1310
  • +49 911 9691-1990
  • Montag 8:00 - 12:00
    Dienstag 8:00 - 12:00
    Mittwoch 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
    Donnerstag 8:00 - 12:00
    Freitag 8:00 - 12:00

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Schlichting, Th.

stellvertretender Abteilungsleiter

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