Melderegisterauskunft; Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßigen Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
- Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
- Wenn Sie aus einer Meldebehörde wegziehen, ist diese nach Ablauf verschieden langer Fristen verpflichtet, einen Teil der gespeicherten Daten zu löschen, §§ 13, 14 BMG. Für diese kann nach Fristablauf eine Selbstauskunft nicht mehr erteilt werden.
Es fallen keine Gebühren an.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Stadt Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach
- +49 911 9691-0
- +49 911 9691-1990
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00

Bernard, S.
Sachbearbeiterin
Einwohnermelde- und Passamt
- +49 911 9691-1359
- +49 911 9691-1990
- E-Mail senden
- 001 und 002

Plaha, S.
Sachbearbeiterin
Einwohnermelde- und Passamt
- +49 911 9691-1359
- +49 911 9691-1990
- E-Mail senden
- 001 und 002

Streb, U.
Sachbearbeiterin
Einwohnermelde- und Passamt
- +49 911 9691-1359
- +49 911 9691-1990
- E-Mail senden
- 001 und 002

Tiefenböck, S.
Sachbearbeiterin
Einwohnermelde- und Passamt
- +49 911 9691-1359
- +49 911 9691-1990
- E-Mail senden
- 001 und 002