Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde
Wenn Sie einen Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum bemerkt haben, können Sie diesen der Gemeinde-/Stadtverwaltung melden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde kontrollieren regelmäßig Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtungen, Ampeln, Grünanlagen, Spielplätze und weitere öffentliche Einrichtungen. Wenn Sie einen Schaden, Mangel oder Defekt im öffentlichen Raum feststellen, dann können Sie diesen melden.
Bitte beschreiben Sie den Schaden und den Ort so genau wie möglich.
Wenn Sie den Schaden nicht selbst verursacht haben: keine
Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, müssen Sie bzw. Ihre Versicherung dafüraufkommen (ggf. im Rahmen des gesetzlichen Schadensersatzes).
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Eigene Angelegenheiten
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Stadt Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach
- +49 911 9691-0
- +49 911 9691-1990
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00
