Schülerunfallversicherung; Informationen über Kostenträger
Schüler (ggfs. auch Elternbeiräte u.a.) haben unter den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII) gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser greift nicht erst nach einem Unfallereignis, sondern umfasst z.B. auch Maßnahmen der Unfallprävention.
Während der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen, auf dem Weg von und zur Schule sowie während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen genießen Schülerinnen und Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Die gesetzliche Unfallversicherung erstreckt sich darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen z. B. auf ehrenamtlich tätige Personen wie Elternbeiräte oder Schulwegdienste.
Träger der Unfallversicherung in Bayern sind die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) bzw. die Bayerische Landesunfallkasse (LUK).
en Versicherungsträger obliegen außer der finanziellen Abwicklung von Unfällen im Schulbereich auch Maßnahmen der Unfallprävention, die sie insbesondere mit den Sicherheitsbeauftragten in den Schulen durchführen.
Bei Schulunfällen ist der jeweilige Sicherheitsbeauftragte Ansprechpartner. Er stellt den Kontakt mit dem Versicherungsträger her und sorgt für die Weiterleitung der Unfallanzeigen.
Es fallen keine Beiträge für Schülerinnen und Schüler oder Erziehungsberechtigte an. Die Kosten werden i.d.R. von der Kommune oder dem Freistaat Bayern getragen.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
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