Wasserversorgungsanlage; Anzeige der Errichtung, der Inbetriebnahme, einer Veränderung, des Übergang des Eigentums oder der Stillegung

Die Errichtung, die Inbetriebnahme, die Stilllegung sowie die bauliche und betriebstechnische Änderung oder der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an der Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person muss vom Betreiber dem Gesundheitsamt angezeigt werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Wasserversorgung

Stadt Oberasbach

Rathausplatz 1
90522 Oberasbach

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Kettner, M.

Sachbearbeiterin

Wasserversorgung

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Schreer, C.

Sachbearbeiterin

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