Wasser- und Eisgefahr; Abwendung

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Verkehrsbehörde

Stadt Oberasbach

Rathausplatz 1
90522 Oberasbach

  • +49 911 9691-0
  • +49 911 9691-1990
  • Montag 8:00 - 12:00
    Dienstag 8:00 - 12:00
    Mittwoch 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
    Donnerstag 8:00 - 12:00
    Freitag 8:00 - 12:00

Bauhof

Städt. Bauhof und Stadtgärtnerei

Roßtaler Straße 14
90522 Oberasbach

  • +49 911 376645-10
  • +49 911 376645-99
  • Montag 10:00 - 12:00
    Dienstag 10:00 - 12:00
    Mittwoch 10:00 - 12:00
    Donnerstag 10:00 - 12:00
    Freitag 10:00 - 12:00

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N., N.

Sachgebietsleiter

Leiter Bauhof

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