Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Einwohnermelde- und Passamt

Stadt Oberasbach

Rathausplatz 1
90522 Oberasbach

  • +49 911 9691-0
  • +49 911 9691-1990
  • Montag 8:00 - 12:00
    Dienstag 8:00 - 12:00
    Mittwoch 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
    Donnerstag 8:00 - 12:00
    Freitag 8:00 - 12:00

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Bernard, S.

Sachbearbeiterin

Einwohnermelde- und Passamt

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Egerer, U.

Sachbearbeiterin

Einwohnermelde- und Passamt

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Plaha, S.

Sachbearbeiterin

Einwohnermelde- und Passamt

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Tiefenböck, S.

Sachbearbeiterin

Einwohnermelde- und Passamt

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