Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Einwohnermelde- und Passamt

Stadt Oberasbach

Rathausplatz 1
90522 Oberasbach

  • +49 911 9691-0
  • +49 911 9691-1990
  • Montag 8:00 - 12:00
    Dienstag 8:00 - 12:00
    Mittwoch 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
    Donnerstag 8:00 - 12:00
    Freitag 8:00 - 12:00

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Bernard, S.

Sachbearbeiterin

Einwohnermelde- und Passamt

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Egerer, U.

Sachbearbeiterin

Einwohnermelde- und Passamt

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Plaha, S.

Sachbearbeiterin

Einwohnermelde- und Passamt

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Tiefenböck, S.

Sachbearbeiterin

Einwohnermelde- und Passamt

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