Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Einwohnermelde- und Passamt

Stadt Oberasbach

Rathausplatz 1
90522 Oberasbach

  • +49 911 9691-0
  • +49 911 9691-1990
  • Montag 8:00 - 12:00
    Dienstag 8:00 - 12:00
    Mittwoch 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
    Donnerstag 8:00 - 12:00
    Freitag 8:00 - 12:00

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Bernard, S.

Sachbearbeiterin

Einwohnermelde- und Passamt

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Egerer, U.

Sachbearbeiterin

Einwohnermelde- und Passamt

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Plaha, S.

Sachbearbeiterin

Einwohnermelde- und Passamt

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Tiefenböck, S.

Sachbearbeiterin

Einwohnermelde- und Passamt

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