Aktuelles aus dem Stadtrat vom 20. Juli 2020

Der Zweite Bürgermeister Norbert Schikora vertrat in der Sitzung des Stadtrates vom 20. Juli 2020 erneut die immer noch erkrankte Birgit Huber.
Die vollständige Tagesordnung können Sie im Bürgerinformationssystem unter öffentliche Bekanntmachung herunterladen.
Der Stadtrat befasste sich in seiner heutigen Sitzung in der DJK-Halle unter anderem mit folgenden Themen:
Straßenbeleuchtung in Oberasbach
Am 23. Juni berichteten die Fürther Nachrichten in dem Artikel „Der Rat des Fachmanns ist in Oberasbach nicht gefragt“, dass ein Oberasbacher Bürger, der viele Jahre bei der Stadt Nürnberg für die Beleuchtung des öffentlichen Raumes verantwortlich gewesen ist, dem Bauamt seine Unterstützung bei der Konzeption der Straßenbeleuchtung in Teilen Oberasbachs angeboten habe.
Durch die Fachkenntnisse des Bürgers hätte nach Darstellung der FN die Stadt Oberasbach wesentliche Kosteneinsparungen realisieren können. Dieses Angebot habe das städtische Bauamt nicht hinreichend berücksichtigt. Durch diese Berichterstattung konnte in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen, das Bauamt sei beratungsresistent und nicht kostenbewusst.
Aufgrund dessen hatte die Stadt Oberasbach den Kooperationspartner N-ERGIE Netz GmbH zur Sitzung des Stadtrates am 20. Juli 2020 eingeladen, um den Sachverhalt der kompletten Betreuung der Straßenbeleuchtung der Stadt Oberasbach (Planung, Durchführung und Unterhalt) dem Stadtrat und der Öffentlichkeit vorzustellen und etwaige Fragen zu beantworten.
Dabei gingen die Vertreter der N-ERGIE ausdrücklich auf die im FN-Artikel aufgeführten vorgeblichen Mängel ein und stellten die Sachverhalte richtig, gaben ihre Bewertungen zur Beleuchtungskonzeption und zu bereits erzielten Einsparungen durch neue Technik sowie ausführliche Begründungen ab, warum bestimmte Entscheidungen gemeinsam mit dem Bauamt getroffen worden sind. Es zeigte sich, dass die Entscheidungen für die einzelnen Lagen sach- und fachgerecht durchgeführt worden sind.
So wurde u.a. darauf hingewiesen, dass die durchschnittliche Lebensdauer eines Lichtmastes aus Beton ca. 35 bis 40 Jahre beträgt und die im FN-Bericht genannten Masten bereits 1964 aufgestellt wurden. Darüber hinaus verursachen Betonmasten höhere Kosten und werden daher kaum noch hergestellt und angeboten. Aus diesen Gründen wurden sie gegen neue Metallmasten mit energieeffizienteren Leuchtmitteln ausgetauscht. In Absprache zwischen Bauamt und N-ERGIE wurden die technischen Arbeiten durch die N-ERGIE durchgeführt, die Tiefbauarbeiten erledigte der städtische Bauhof. Auch das war eine Maßnahme zur Kostenbegrenzung durch das Bauamt.
Die darüber hinaus noch offenen Fragen der Stadträte konnten zur allgemeinen Zufriedenheit beantwortet werden.
Einführung eines zentralen Anmeldeverfahrens für die KiTas in Oberasbach
Die Vergabe der offenen Krippen,- Kindergarten- und Hortplätze stellt für die Einrichtungen und auch die Stadtverwaltung jedes Jahr wieder eine Herausforderung dar. Bisher melden die Eltern ihre Kinder persönlich und schriftlich in verschiedenen (im Durchschnitt in drei bis fünf) in Frage kommenden Kindertagesstätten an. Ein aufwändiger Prozess des Datenabgleichs und der Vergabe der Plätze zwischen Kindertagesstätten und Stadtverwaltung schließt sich daher bislang an.
Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung vorgeschlagen, ein zentrales softwaregestütztes Anmeldeverfahren einzuführen, um allen Beteiligten schnellere und bessere Planungssicherheit geben zu können, insbesondere auch den Eltern.
Dazu haben die Firmen AKDB und Little Bird ihre Produkte in einer Präsentation den Vertreterinnen aller Kinderbetreuungseinrichtungen und der Stadtverwaltung vorgestellt. Beide angebotenen Produkte gewährleisten einen Datentransfer in bestehende Verwaltungssysteme der KiTas und sind für die Eltern webbasierend. Die Vertreterinnen der Träger und der Stadtverwaltung haben sich im Nachgang einstimmig für den Anbieter „Little Bird“ ausgesprochen, da die Benutzeroberfläche bei vergleichbarer Funktionalität gerade für die Eltern intuitiver und damit besser nutzbar ist.
Dieser Empfehlung ist der Stadtrat heute gefolgt und hat die Einführung der „Little Bird“-Software beschlossen. Die Einführung ist noch für diesen Herbst/Winter geplant.
Künftige Fortschreibung des Flächennutzungsplans
Der seit 2001 genehmigte und wirksame Flächennutzungsplan bedarf einer Überarbeitung oder einer Neuausrichtung mit einigen bzw. wesentlichen Änderungen.
Der Stadtrat sollte darüber entscheiden, wie umfangreich eine Änderung des Flächennutzungsplans aussehen soll. Das betrifft insbesondere auch die mögliche künftige Ausweisung von Baugebieten.
Es besteht Einigkeit darüber, dass man sparsam mit den zur Verfügung stehenden Flächen im Stadtgebiet umgehen und dennoch attraktiv für Familien und Gewerbe sein möchte. Dabei sollen schwerpunktmäßig die Aspekte des Zusammenspiels Verkehr – Klima – Wohnen sowie eine Verknüpfung mit der Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzepts (ISEK 2011) berücksichtigt werden.
Letztlich hat sich der Stadtrat einstimmig dafür entschieden, den Flächennutzungsplan von 2001 mit den bereits vorliegenden Änderungen im vollumfänglichen Verfahren komplett zu überarbeiten und neu zu fassen.
Ein Verkehrsgutachten für das gesamte Stadtgebiet soll Aufschluss über die Entwicklungsmöglichkeiten von Oberasbach, auch im Hinblick auf das Ziel zukünftig „Fahrradfreundliche Kommune“ zu werden, geben. Vor der Ausweisung neuer Baugebiete dürfte die sinnvolle Nachverdichtung bestehender Wohngebiete Vorrang haben.
Einrichtung einer Bürgerfragestunde
Im November 2019 wurde die Stadt Oberasbach vom Landratsamt darauf hingewiesen, dass die gängige Praxis, während jeder Stadtratssitzung eine Bürgerfragestunde durchzuführen, dem Prinzip der repräsentativen Demokratie widerspricht, da ein Rederecht für Bürgerinnen und Bürger nach den Vorgaben des Bayerischen Landtages nicht statthaft ist.
Aus diesem Grund wurde durch die Verwaltung eine neue Regelung vorgeschlagen, in der die Bürgerfragestunde 15 Minuten vor Beginn der Stadtratssitzung durchgeführt wird und somit nicht mehr Bestandteil der Sitzung ist.
Die grundsätzlichen Regelungen der Bürgerfragestunde wurden nicht verändert, lediglich der Zeitpunkt verlegt. Jeder Oberasbacher Bürgerin und jedem Bürger ist es unter Nennung seines Namens und seiner Anschrift möglich, sein Anliegen vor der Fragestunde bei der Sitzungsleitung anzumelden. Der Umfang der Fragestunde ist auf 15 Minuten und vier Personen (drei Minuten pro Person) begrenzt.
Sofern eine Antwort vor Ort gegeben werden kann, erfolgt diese mündlich durch die Sitzungsleitung, andernfalls schriftlich an den Fragesteller.
Der Stadtrat hat beschlossen, die Bürgerfragestunde auf Basis dieser neuen Regelung bereits bei der nächsten Stadtratssitzung wieder einzuführen. Eine Veröffentlichung der Niederschrift der Fragestunde ist unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte vorgesehen, d.h. der Fragesteller muss der Veröffentlichung schriftlich zustimmen und es dürfen keine Rechte Dritter dieser Veröffentlichung entgegenstehen.
Parallel dazu beschäftigt sich auch die Projektgruppe Kommunikation, Transparenz und Bürgerbeteiligung mit diesem Thema. Möglichen Vorschläge der Projektgruppe wird der Stadtrat zu gegebenem Zeitpunkt beraten.
Erlebnisweg Wallensteins Lager
Am 4. Juli 2018 wurde den Stadtratsgremien Oberasbach, Stein und Zirndorf in einer gemeinsamen Sitzung in der Zirndorfer Paul-Metz-Halle das erste Konzept zur Realisierung des gemeinsamen Projektes vorgestellt.
Drei Themenwege mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten, die aufgrund historischer Gegebenheiten herausgearbeitet worden sind, soll es geben.
In Oberasbach soll der Gebrauch von Waffen über die Erlebnisstationen vermittelt werden, da sich ungefähr am heutigen Rathausstandort der Munitionsplatz in Wallensteins Lager befunden hat. Die Ordnung im Lager ist ebenfalls ein wichtiger Punkt, denn auch der Richtplatz befand sich auf Oberasbacher Stadtgebiet.
Neben den Ideen für den gesamten Weg sieht das Konzept für jede der beteiligten Städte noch ein eigenes Paket mit Info- und Erlebnisstationen vor. Darin enthalten sind eine Info- und eine Erlebnisstation, zwei Audiostationen, an denen Besuchern mittels selbst erzeugten Stroms Hörenswertes erzählt wird, dazu zwei Mitmach-Stationen und drei Orientierungsstelen. Letztere zeigen immer den gesamten Wegverlauf und den derzeitigen Standort des Besuchers an.
Im Nachgang von mehreren Ortsbegehungen mit dem Kuratoren-Team sind die meisten Standorte bestätigt bzw. geringe Änderungsvorschläge unterbreitet worden, die infrastrukturelle Vorteile bieten. Diese wurden vom Stadtrat angenommen.
Die Eröffnung des Erlebnisweges ist bereits für das Frühjahr 2021 geplant.
Eine Übersichtskarte des Erlebnisweges Wallensteins Lager finden Sie hier.
DigitalPakt Schule – Leihgeräte
Im Rahmen des DigitalPakts Schule, bei dem die IT-Ausstattung der Schulen von der Bundesrepublik gefördert wird, wurde das zusätzliche Förderprogramm „Sonderbudget Leihgeräte“ aufgelegt.
Damit sollen Schülerinnen und Schüler mit Leihgeräten versorgt werden, die selbst über keine eigenen geeigneten IT-Systeme verfügen.
Für die Stadt Oberasbach ist ein „Sonderbudget Leihgeräte“ in Höhe von 32.429,00 € vorgesehen und bis zum Ende der Antragsfrist am 31. Juli 2020 verbindlich reserviert. Der Fördersatz beträgt 100% der zuwendungsfähigen Kosten.
Mit dem Budget werden nun für die beiden Grundschulen und die Mittelschule insgesamt 80 Leihgeräte beschafft.
Berichte aus früheren Sitzungen des Stadtrates
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 29. Juni 2020
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 25. Mai 2020
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 4. Mai 2020
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 27. April 2020
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 30. März 2020
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 27. Januar 2020