Aktuelles aus dem Stadtrat vom 28. Juni 2021

Die beiden Hauptthemen der Sitzung des Stadtrates am 28. Juni 2021 waren der Bericht über den aktuellen Planungsprozess für die Radschnellverbindung Nürnberg – Stein – Oberasbach – Zirndorf sowie Beratungen über die aktuelle Abstandsflächensatzung der Stadt.
Radschnellweg: Fahrrad als echte Alternative zum Auto
Das Staatliche Bauamt hat in der Sitzung des Stadtrates die Ergebnisse der Vorplanungsphase für die Radschnellverbindung Nürnberg – Stein – Oberasbach – Zirndorf vorgestellt.
Von den ursprünglich sechs evaluierten Trassen in der Machbarkeitstudie (seit 2015) hat sich die Streckenführung über die Trasse der ehemaligen Bibertbahn als die sinnvollste herausgestellt.
Der Vorteil dieser Strecke liegt im Wesentlichen in vier Punkten:
Diese Option
- verfügt über die bestmögliche Verkehrsqualität,
- bietet eine gute Verknüpfung mit Zielen des Alltagsverkehrs aufgrund der zentralen Lage zwischen Oberasbach und Zirndorf
- verspricht das höchste Nutzerpotenzial (ca. 2000 im Westen/Leichendorf, ansteigend auf ca. 3700 zentral und bis zu 5300 Radler täglich im Osten am Anschluss in Gebersdorf) aufgrund der geringen Reisezeit und
- vermeidet Eingriffe in die gegebene Verkehrsführung der Staatsstraße 2245 (Rothenburger Straße). Da diese eine der meistbefahrenen Straßen in Bayern darstellt, ist eine Überlastung durch eine Fahrstreifenreduzierung sehr wahrscheinlich.
Eine Radschnellverbindung ist er darauf ausgelegt, Radlern eine optimale und schnelle Erreichbarkeit der Fahrziele mit hohen Geschwindigkeiten zu ermöglichen. Das setzt entsprechende bauliche Voraussetzungen und Sicherheitsstandards voraus. Die Breite des Radschnellweges beträgt 4,00 m im Zweirichtungsverkehr. Parallel dazu verläuft ein baulich getrennter Gehweg mit einer Breite von ca. 2,50 m (siehe Grafik). Inklusive Randstreifen für Beleuchtung und Drainagen ist von einer Gesamtbreite von ca. 8,00 m auszugehen.
Die Mitglieder des Stadtrates nutzten die Gelegenheit für Fragen, Anregungen und Bedenken, auf die das Staatliche Bauamt umfassend einging. Dazu ist anzumerken, dass sich das Staatliche Bauamt in dieser frühen Planungsphase befindet und die vorgestellten Ergebnisse alles andere als fixiert sind, sondern vielmehr Arbeitsgrundlagen darstellen, die noch weitaus detaillierter ausgearbeitet werden und in die eben diese Fragen und Anregungen noch eingearbeitet werden sollen.
Wesentliche Punkte hierbei waren Fragen nach dem Flächenverbrauch, Natur- und Umweltschutz, des Kosten-Nutzen-Effekts, der Sicherheit sowie nach den neuralgischen Punkten an den Querungen über die Albrecht-Dürer-Straße und die Zirndorfer Straße und die Anbindung an das Wegenetz im Nürnberger Westen.
Die Streckenführung in Oberasbach und Zirndorf erstreckt sich über 4,4 km von Leichendorf bis Fürth Süd, weitere 10 km umfassen die Strecken zum Plärrer in Nürnberg und nach Stein. Die Kosten im Bereich Oberasbach und Zirndorf werden mit ca. 20 Mio. EUR veranschlagt, von denen Fördermittel des Bundes und des Freistaates abgehen sollen.
Die Förderanträge sind gestellt und der Einstieg in die Entwurfsplanung /Vorentwurfsplanung kann erst nach erfolgter Förderzusage erfolgen. Der Abschluss der Entwurfsplanung ist für 2022 vorgesehen. Bis dahin bleibt das Staatliche Bauamt im engen Kontakt zur Stadt Oberasbach und wird die Ergebnisse der Entwurfsplanung voraussichtlich wieder 2022 dem Stadtrat und der Öffentlichkeit vorstellen.
Weiterführende Informationen und einen Überblick über die Anregungen des Stadtrates finden Sie hier.
Abstandsflächensatzung
Am 18. Januar 2021 hat der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss eine neue Satzung zur Regelung der Abstandsflächen im Baurecht beschlossen. Das Ziel dieser neuen Satzung war es, die bestehenden Regelungen der bisherigen Bayerischen Bauordnung auch nach Inkrafttreten der neuen Bayerischen Bauordnung in Oberasbach anwenden zu können.
Im Nachhinein hat sich nun herausgestellt, dass in der Bayerische Bauordnung in Teilbereichen Änderungen vorgenommen wurden, die sich auf die in der Satzung formulierten Regelungen anders auswirken, als dies vorgesehen war. Durch die Satzung der Stadt Oberasbach, in Kombination mit den neuen, nicht mit der Satzung beeinflussbaren Änderungen der Bayerischen Bauordnung, ergaben sich teilweise enorme Benachteiligungen im Vergleich zu vorher. Dies galt insbesondere für die Giebelwände der Satteldächer, was so nicht gewollt war.
Die neue Satzung hat zu zusätzlichem Klärungsbedarf mit dem Landratsamt und zu Verzögerungen im Genehmigungsprozess geführt. Im ungünstigsten Fall kann das dazu führen, dass eine Baugenehmigung nach einer neuen Regelung in der Bayerischen Bauordnung durch Fristablauf erreicht werden kann.
Das Bauamt hat dem Stadtrat nun eine überarbeitete Form der Abstandsflächensatzung vorgelegt, die dem ursprünglich Gewollten mit Bezug auf die neue Bayerische Bauordnung am nächsten kommt und insbesondere auch in Hinblick auf Nachverdichtungen den städtebaulichen Charakter Oberasbachs bestmöglich erhält.
Der Stadtrat hat die Annahme des alternativen Beschlussvorschlages zur Änderung der bestehenden Abstandsflächensatzung mit breiter Mehrheit angenommen.
Sonstiges
Offenlegung von Mitgliedschaften von Mitgliedern des Stadtrates in Vereinen und sonstigen Organisationen.
Der Oberasbacher Stadtrat möchte auch im Hinblick auf mögliche persönliche Beteiligungen seiner Mitglieder der Öffentlichkeit gegenüber transparenter werden. Es bestehen bereits klare rechtliche Regelungen (Artikel 49 Absatz 1 der Geschäftsordnung), wann eine persönliche Beteiligung eines Mitgliedes des Stadtrates bei einem Sachverhalt vorliegt, die dazu führt, dass er zur Vermeidung von Interessenkonflikten an Beratungen und Abstimmungen nicht teilnehmen kann.
Auf Vorschlag der Projektgruppe Kommunikation, Transparenz und Bürgerbeteiligung hat der Stadtrat beschlossen, dass Mitglieder des Stadtrates ihre Ämter und Funktionen mit persönlicher Beteiligung im Sinne von Artikel 49 Absatz 1 der Geschäftsordnung, oder auch andere Funktionen in Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen, die eine persönliche Beteiligung auslösen könnten, auf freiwilliger Basis auf der Homepage der Stadt Oberasbach in der Rubrik Bürgerservice & Politik veröffentlichen können. Eine Verpflichtung zur Offenlegung ist jedoch rechtlich nicht zulässig.
Schließung der Sitzung
Gegen 21.30 Uhr wurde der öffentliche Teil der Stadtratssitzung geschlossen.
Berichte aus früheren Sitzungen des Stadtrates
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 17. Mai 2021
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 26. April 2021
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 22. März 2021
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 22. Februar 2021
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 25. Januar und 1. Februar 2021
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 23. November 2020
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 26. Oktober 2020
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 28. und 30. September 2020
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 20. Juli 2020
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 29. Juni 2020
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 25. Mai 2020
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 4. Mai 2020