Aktuelles aus dem Stadtrat vom 15. November

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Auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 15. November standen vornehmlich Themen, die das Bauamt betrafen.

So befasste sich das Gremium mit einem Verfahren der Bauleitplanung, der Städtebauförderung und dem Kernwegekonzept im Rahmen der Kommunalen Allianzen Zenngrund und Biberttal-Dillenberg.

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72/1 „Ottostraße, Karlstraße“

Der Stadtrat hatte am 26. Oktober 2020 die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72/1 "Ottostraße, Karlstraße" beschlossen und den Vorentwurf vom 12. Oktober 2020 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes (Stand: 15.07.2021) wurde vom Stadtrat am 26.07.2021 gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Ziel der Bauleitplanung ist die Anpassung der Festsetzungen im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans an die aktuellen Anforderungen der städtebaulichen Entwicklung durch moderat verdichtetes Wohnen in Form einer zweireihigen Einzelhausbebauung mit maximal zwei Vollgeschossen und privater Stichstraße zur inneren Erschließung.

Die Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72/1 „Ottostraße, Karlstraße“ wurde in der Zeit vom 19.08.2021 bis einschließlich 20.09.2021 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 9. August 2021 um fachliche Stellungnahmen bis zum 20. September 2021 gebeten.

Die Stellungnahmen liegen nun vor. Über die Einwendungen hat der Stadtrat beraten und beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72/1 mit der Bezeichnung „Ottostraße, Karlstraße“ in der Fassung vom 20.10.2021 als Satzung zu erlassen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Bedarfsmeldung Städtebauförderung für das Programmjahr 2022 und Vorschau für drei Fortschreibungsjahre im Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“

Turnusmäßig kann die Stadt Oberasbach jährlich für das Sanierungsgebiet „Rathausumfeld /Stadtpromenade / Gemeinbedarfszentrum“  zum 1. Dezember eine Bedarfsmitteilung an die Regierung von Mittelfranken zur Städtebauförderung für das Folgejahr und drei weitere Programmjahre stellen. Daraus wurden bereits die Aspekte Entwicklung des Zentrums erarbeitet und diese in den vergangenen Jahren schrittweise (Tiefgarage / Parkplatz) umgesetzt.

Als weiterer Teil der Planung und Umsetzung steht die planerische Konkretisierung für das direkte Rathausumfeld und die angegliederte Fußgängerzone im Fokus (Freiraumgestaltung, Möblierung, Beleuchtung).

Auf Basis der überschlägigen Berechnung des Planungsbüros wurde ein Finanzbedarf von 1,175 Mio. EUR für 2022 ermittelt (Stand November 2021) und bei der Haushaltsanmeldung 2022 berücksichtigt.

Der Stadtrat Oberasbach billigt die Bedarfsmitteilung an die Regierung von Mittelfranken zur Städtebauförderung für das Programmjahr 2022 und die Vorschau für die weiteren Programmjahre 2023 bis 2025 für das Sanierungsgebiet „Rathausumfeld/Stadtpromenade/Gemeinbedarfszentrum“ (gesamt EUR 330.000).

Die Stadt Oberasbach stellt den 40%-igen städtischen Anteil und die weitere, notwendige Eigenmittel der Stadt Oberasbach (nicht förderfähige Kosten) vorbehaltlich der Mittelzuweisung durch die Regierung von Mittelfranken für den Haushalt 2022 zur Verfügung.

Kernwegekonzept der ILE Zenngrund und Biberttal-Dillenberg

Das übergeordnete Ziel der Kommunalen Allianzen „Zenngrund“ und "Biberttal-Dillenberg" ist es, den ländlichen Raum zu stärken und weiterzuentwickeln. Eines der Handlungsfelder in den beiden Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepten (ILEK) widmet sich der Land- und Forstwirtschaft. Denn gerade die Landwirtschaft bildet für die Allianzgebiete eine tragende Säule und prägt das Landschaftsbild zu einem bedeutenden Teil.

Im Sommer 2018 wurde in den jeweiligen ILE angeregt, die Maßnahme „Ländliches Kernwegenetz“, also ein Netz wichtiger gemeindeübergreifender Verbindungen für den landwirtschaftlichen Verkehr, als ein Startprojekt gemeinsam anzugehen.

Ziel der Maßnahme war es, die Landwirtschaft auch in Zukunft auf dem hohen Leistungsniveau zu halten, die Pflege und den Erhalt der Kulturlandschaft zu gewährleisten, gleichzeitig aber auch die Multifunktionalität des Wegenetzes (Nutzung durch landwirtschaftliche Maschinen, Radfahrer, Freizeitnutzer und regionalen „Schleichverkehr“) zu verbessern.

Der derzeitige Ausbauzustand vieler Wege ist diesen Anforderungen nicht mehr gewachsen. Im Bereich der Kommunalen Allianzen wurde modellhaft untersucht, wie das vorhandene Hauptwegenetz mit dem Ziel ergänzt werden kann, ein leistungsfähiges Kernwegenetz zu schaffen, das den Ansprüchen einer modernen Land- und Forstwirtschaft und dem Tourismus sowie dem Erhalt der Kulturlandschaft gleichermaßen gerecht wird. Um den Flächenverbrauch so gering wie möglich zu halten, wird bevorzugt auf den bestehenden alten Trassen gebaut. Wichtig ist, dass der amtliche Naturschutz von Beginn an aktiv in die Konzeptentwicklung eingebunden wurde.

Für das Konzept fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 52.000 EUR an. Im Rahmen der ILEK-Umsetzung können die Kommunalen Allianzen für die Umsetzung eines gemeindeübergreifenden Konzepts mit einer Förderung von 75 % durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) rechnen. Dies entspricht etwa 39.000 EUR. Der Kostenanteil für Oberasbach wird auf rund 2.000 EUR geschätzt.

Der Stadtrat beschließt das vorliegende „Ländliche Kernwegekonzept“ für die beiden ILE „Zenngrund“ und „Biberttal-Dillenberg“.

Mitteilungen

Im Zentrum der Mitteilungen der Verwaltung stand eine Einschätzung zur aktuellen Corona-Lage in Oberasbach.

Entgegen der ursprünglichen Planung, die Rathaustüren ab dem 15. November 2021 zu den üblichen Parteiverkehrszeiten wieder zu öffnen und die Terminvereinbarungspflicht für den Bereich des Einwohnermelde- und Passamtes aufzuheben, hat die Verwaltung aufgrund der sich zuspitzenden Coronalage (erneute Ausrufung des Katastrophenfalls, kontinuierlicher Anstieg der Siebentagesinzidenzen und der Hospitalisierungsraten im Freistaat und im Landkreis) beschlossen, die alte Regelung bis auf weiteres beizubehalten.

Das bedeutet:

Zutritt zum Rathaus für Besucherinnen und Besucher

  • nur mit berechtigtem Interesse
  • nur mit Terminvereinbarung
  • nur mit FFP2-Maske

Ein Nachweis über den Impf- oder Teststatus (3G) ist für Besucherinnen und Besucher des Rathauses zur Nutzung hoheitlicher Dienste NICHT erforderlich, sofern sie ein berechtigtes Interesse am Zutritt haben. Im Zweifelsfall entscheiden der Sachbearbeitende oder die Abteilungsleitung, ob das Interesse berechtigt ist.

3G-Regelungen (Zutritt nur mit Nachweis geimpft, genesen oder getestet) gelten für

  • den Besuch der vhs Oberasbach & Roßtal und deren Kurse
  • den Besuch der Stadtbücherei oder
  • die Teilnahme an Trauungen im Rathaus als Traugäste (außer Brautpaar und Trauzeugen)

Diese Zutrittsgründe stellen kein berechtigtes Interesse dar.

Für die Beschäftigten der Stadt Oberasbach gilt seit dem 9. November die 3G-Regelung. Nachweise zur Impfung oder zum Status genesen können freiwillig vorgelegt werden. Ansonsten ist ein Antigentest zweimal wöchentlich verpflichtend, um Zutritt zum Arbeitsplatz zu haben. Die Kosten für die Antigentests übernimmt die Stadt Oberasbach, Selbsttests unter Aufsicht sind zulässig.

Dazu ist festzustellen, dass alle Geimpften und Genesenen im Rathaus bereits freiwillig einen Nachweis vorgelegt haben und der Anteil der Ungeimpften deutlich unter dem Durchschnitt im Freistaat liegt.

Darüber hinaus gab die Bürgermeisterin noch bekannt, dass entgegen der Ankündigung während der letzten Stadtratssitzung vom 25. Oktober der Weihnachtsmarkt im Einvernehmen mit den anderen Landkreisbürgermeistern abgesagt wurde.

Die vom Landratsamt vorgelegten aktuellen Zahlen sowie die Prognosen für Dezember und Januar geben Anlass zur Sorge. Daher seien die Absagen angemessen.

Abgesagt wurden ferner der am Wochenende vorgesehene Grenzumgang mit den Siebenern sowie das Jahresabschlussessen mit dem Stadtrat.

Abschluss der Sitzung

Bereits um 20.00 Uhr konnte der öffentliche Teil der Sitzung geschlossen werde nun die Mitglieder des Stadtrates konnten sich dem nichtöffentlichen Teil zuwenden.

Berichte aus früheren Sitzungen des Stadtrates

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 25. Oktober 2021

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 27. September 2021

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 26. Juli 2021

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 28. Juni 2021

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 17. Mai 2021

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 26. April 2021

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 22. März 2021

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 22. Februar 2021

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 25. Januar und 1. Februar 2021

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 23. November 2020

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 26. Oktober 2020

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 28. und 30. September 2020

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 20. Juli 2020

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 29. Juni 2020

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 25. Mai 2020

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 4. Mai 2020

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