Friedhof Unterasbach
Stirbt ein Angehöriger, so müssen die Hinterbliebenen eine Vielzahl von Angelegenheiten erledigen. Unter anderem gehört dazu auch die Organisation der Bestattung.
Durch den gesellschaftlichen Wandel haben sich im Bereich des Bestattungswesens wesentliche Änderungen ergeben, denen auch die Stadt Oberasbach gerecht zu werden versucht.
Die Stadt Oberasbach bietet deshalb neben den traditionellen Erd- und Urnenbestattungen mittlerweile alternative Urnenbeisetzungen an.
Die Trauerfeiern vor einer Erdbestattung bzw. die Aussegnungsfeiern vor der Einäscherung finden in unserer städtischen Aussegnungshalle statt. Die Ausgestaltung der Trauerfeier (Blumenschmuck, Musik etc.) besprechen Sie dabei mit Ihrem Bestattungsunternehmen. Blumenschmuck wird von der Stadt Oberasbach nicht gestellt. Eine Orgel ist in der Aussegnungshalle vorhanden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, in unserem 2014 neu gestalteten Verabschiedungsraum am offenen Sarg vom Verstorbenen Abschied zu nehmen.
Kleinere Trauerfeiern in Verbindung mit einer Urnenbeisetzung können ebenfalls in diesem Verabschiedungsraum durchgeführt werden. Im Nachfolgenden möchten wir Ihnen alle Bestattungsarten auf dem städtischen Friedhof vorstellen und erläutern diese entsprechend.
Mit Wirkung vom 1. Juni 2022 werden das Infektionsschutzkonzept für den Friedhof Unterasbach und die damit verbundenen Einschränkungen aufgehoben.
Das Tragen einer Maske empfehlen wir dennoch zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Trauernden.
Infektionsschutzkonzept Friedhof Unterasbach
(Stand 7. April 2022)
Durchführung von Trauerfeiern und Beisetzungen auf dem städtischen Friedhof Oberasbach
Die Einschränkungen bei Trauerfeiern und Beisetzungen, wurden mit Ablauf des 2. April 2022 weitestgehend aufgehoben.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen gemäß § 1 der 16. Bayerischen Infektionsschutzverordnung bleiben aber weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen, sowie das Tragen mindestens medizinischer Gesichtsmasken oder FFP2-Masken in Innenräumen.
Die Stadt Oberasbach hat sich entschieden, in der Trauerhalle wieder die höchstmögliche Besucherzahl zuzulassen. Dadurch ist die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern allerdings nicht mehr gewährleistet. Insofern halten wir an der Maskenpflicht in allen Innenräumen bis auf Weiteres fest. Dies gilt insbesondere für die Trauerhalle und den Verabschiedungsraum. Hier sind medizinische Masken oder FFP2-Masken zu tragen.
Auch beim Besuch der Diensträume der Friedhofsverwaltung sind medizinische Masken oder FFP2-Masken zu tragen.
Diese Anordnung erfolgt aus Gründen des Arbeitsschutzes und aus Fürsorgeerwägungen.
Vor Eintritt in die Trauerhalle sollen die Hände nach wie vor an den dort bereitgehaltenen Spendern desinfiziert werden.
Die Türen zur Aussegnungshalle bleiben während der gesamten Trauerfeier geöffnet, soweit es die Witterung zulässt. Sollten die Türen geschlossen werden müssen, so wird zwischen den Trauerfeiern für eine ausreichende Durchlüftung der Aussegnungshalle gesorgt.
Im Außenbereich wird gebeten, wo immer möglich, die Abstandsregelung (1,5 Meter) einzuhalten.
Das Tragen einer medizinische Maske (mindestens OP-Maske), wird nach wie vor empfohlen, sobald dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Oberasbach, 7. April 2022
Stadt Oberasbach
- Bestattungswesen -
Weisel
Bestattungsarten
Reihengrab
Wird eine Grabstätte für eine Erdbestattung benötigt und ist in einem Grab keine Beisetzung von weiteren Familienangehörigen geplant, so ist das Reihengrab die richtige Wahl. Hier kann eine Person beigesetzt werden. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre. Das Grab kann nach Ablauf der Ruhefrist nicht mehr verlängert werden.
Familiengrab
Wird eine Grabstätte für eine Erdbestattung benötigt und soll in dem Grab noch eine weitere Erdbestattung möglich sein, so ist das Familiengrab die richtige Wahl. Die erste Bestattung erfolgt in einer Tiefe von 2,60 m. Die zweite Bestattung ist darüber bei 1,80 m möglich. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre. Nach Ablauf der Ruhefrist kann das Grab verlängert und und somit innerhalb der Familie weitergegeben werden. Zusätzlich können in einem Familiengrab 2 Urnen beigesetzt werden.
Die Ruhefrist für die Urne beträgt dabei 15 Jahre. Nach Ablauf der Ruhefristen können alle Grabplätze neu belegt werden.
Familiendoppelgrab
Wird eine Grabstätte für eine Erdbestattung benötigt und sollen in dem Grab noch mehrere Erdbestattungen möglich sein, so ist das Familiendoppelgrab die richtige Wahl. Es stehen 2 Grabplätze nebeneinander in einer Tiefe von 2,60 m und zwei weitere Grabplätze darüber bei 1,80 m zur Verfügung. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre. Nach Ablauf der Ruhefrist kann das Grab verlängert und somit in der Familie weitergegeben werden. Zusätzlich können in einem Familiendoppelgrab 4 Urnen beigesetzt werden. Die Ruhefrist für die Urne beträgt dabei 15 Jahre. Nach Ablauf der Ruhefrist können alle Grabplätze neu belegt werden.
Erdurnengräber
In dieser Grabstätte können vier Urnen beigesetzt werden. Die Ruhefrist beläuft sich auf 15 Jahre. Nach Ablauf der Ruhefrist kann das Urnengrab verlängert und somit innerhalb der Familie weitergegeben werden. Ebenso ist eine Belegung der einzelnen Grabplätze nach Ablauf der Ruhefrist möglich.
Urnennische
Es sind zwei Arten von Urnennischen vorhanden. Eine Nische für bis zu 5 Urnen und eine Nische für bis zu 3 Urnen. Bei der Verwendung von Schmucküberurnen können 4 bzw. 2 Urnen eingestellt werden. Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre. Nach Ablauf der Ruhefrist kann die Urnennische verlängert und somit innerhalb der Familie weitergegeben werden. Ebenso ist das Einstellen von weiteren Urnen nach Ablauf der Ruhefrist möglich, wobei erst die entsprechende Anzahl an Urnen herausgenommen werden muss.
Anonyme Urnenwiese
Im Atrium der Aussegnungshalle befindet sich die neu gestaltete Urnenwiese. Hier erwirbt man einen Grabplatz für eine Urnenbestattung. Die Asche des Verstorbenen muss in eine vererdbare Urne eingebracht sein. Die Ruhefrist beträgt 10 Jahre.
Eine Verlängerung der Grabstätte ist nicht möglich.
Die Hinterbliebenen haben bei dieser Bestattungsform keinen Pflegeaufwand.
An der Gedenksäule neben der Urnenwiese kann auf Wunsch ein Hinweisschild auf den Verstorbenen angebracht werden. Dies wird nach Ablauf der Ruhefrist wieder entfernt.
Baumbestattungen
Unterhalb der Aussegnungshalle auf dem neuen Teil des Friedhofes wurde eine Grünfläche für Baumbestattungen umgestaltet. Hier erwirbt man einen Platz für eine Urnenbestattung im Wurzelwerk der Bäume, die sich auf dieser Grünfläche befinden. Die Hinterbliebenen können dabei den Platz frei wählen.
An der Gedenksäule im Zentrum der Anlage ist ein Hinweisschild auf den Verstorbenen angebracht. Die Beschriftung der Schilder erfolgt dabei einheitlich, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Die Asche des Verstorbenen muss in eine vererdbare Urne eingebracht sein. Die Ruhefrist beträgt 10 Jahre. Nach Ablauf der Ruhefrist kann die Grabstätte verlängert und innerhalb der Familie weitergegeben werden. Eine Neubelegung ist nach Ablauf der Ruhefrist wieder möglich.
Allgemeine Hinweise
Die Grabnutzungsrechte für alle Grabstätten können bereits zu Lebzeiten erworben und verlängert werden (mit Ausnahme der anonymen Urnenwiese und der Reihengräber). Die Grabnutzungsrechte werden für 10, 15 bzw. 20 Jahre verliehen.
Die Kosten für den Erwerb der einzelnen Grabstätten entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührensatzung und weiteren Informationen der Friedhofs- und Bestattungssatzung im Ortsrecht.
Ansprechpartner
Bestattungswesen der Stadt Oberasbach
- Angela Weisel
- 0911 9691-134
- 0911 9691-162
- E-Mail senden
1. OG, Zimmer 114
Städtischer Friedhof Unterasbach
- Werner Stenz und Heike Sättler
- 0911 691351
- 0911 2397055
- E-Mail senden
Öffnungszeiten
Oktober bis März 7.00-18.00 Uhr
April bis September 7.00-20.00 Uhr