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Friedhof Unterasbach

Neue Grabfelder für Einzel- und Familiengräber
Neue Grabfelder für Einzel- und FamiliengräberFoto: (c) Stadt Oberasbach
Aussegnungshalle Außenansicht
Aussegnungshalle AußenansichtFoto: (c) Stadt Oberasbach
Aussegnungshalle Innenansicht
Aussegnungshalle InnenansichtFoto: (c) CHF Lichttechnik GmbH
Urnenstelen
Foto: (c) Stadt Oberasbach
Fläche für Baumbestattungen
Friedhof Fläche für BaumbestattungenFoto: (c) Stadt Oberasbach
Friedhof Einzelgräber
Fläche für Einzel- und FamiliengräberFoto: (c) Stadt Oberasbach
Fläche für Urnengräber
Fläche für UrnengräberFoto: (c) Stadt Oberasbach

Stirbt ein Angehöriger, so müssen die Hinterbliebenen eine Vielzahl von Angelegenheiten erledigen. Unter anderem gehört dazu auch die Organisation der Bestattung.

Durch den gesellschaftlichen Wandel haben sich im Bereich des Bestattungswesens wesentliche Änderungen ergeben, denen auch die Stadt Oberasbach gerecht zu werden versucht.

Die Stadt Oberasbach bietet deshalb neben den traditionellen Erd- und Urnenbestattungen mittlerweile alternative Urnenbeisetzungen an.

Die Trauerfeiern vor einer Erdbestattung bzw. die Aussegnungsfeiern vor der Einäscherung finden in unserer städtischen Aussegnungshalle statt. Die Ausgestaltung der Trauerfeier (Blumenschmuck, Musik etc.) besprechen Sie dabei mit Ihrem Bestattungsunternehmen. Blumenschmuck wird von der Stadt Oberasbach nicht gestellt. Eine Orgel ist in der Aussegnungshalle vorhanden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, in unserem 2014 neu gestalteten Verabschiedungsraum am offenen Sarg vom Verstorbenen Abschied zu nehmen.

Kleinere Trauerfeiern in Verbindung mit einer Urnenbeisetzung können ebenfalls in diesem Verabschiedungsraum durchgeführt werden. Im Nachfolgenden möchten wir Ihnen alle Bestattungsarten auf dem städtischen Friedhof vorstellen und erläutern diese entsprechend.

Bestattungsarten

  • Erdbestattungen
  • Traditionelle Urnengräber
  • Alternative Urnenbeisetzungen

Allgemeine Hinweise

Die Grabnutzungsrechte werden je nach Grabart für 10, 15 bzw. 20 Jahre verliehen.

Die Kosten für den Erwerb der einzelnen Grabstätten entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührensatzung und weiteren Informationen der Friedhofs- und Bestattungssatzung im Ortsrecht.

Ansprechpartner

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