Sportangebote

Hans-Reif-Sportzentrum

Projektziel:

Neuordnung der verschiedenen sportlichen Nutzungen in der gesamten Stadt und darauf basierend Erstellen einer Konzeption zur baulichen Entwicklung des Hans-Reif-Sportzentrums und der Sporthallen.

Aktueller Stand:

Für das Gelände des Hans-Reif-Sportzentrums wurde 2017 ein Bauleitplanverfahren eingeleitet und im Juni 2019 per Satzungsbeschluss abgeschlossen, das die Weiterentwicklung dieses Areals regelt.

Der Bebauungsplan sieht neben der Erweiterung der vorhandenen Sportplätze um ein Kleinspielfeld, einen weiteren Tennisplatz und ein Multifunktions-Beachfeld auch die Verlegung des D-Platzes vor. Im September 2020 konnte der generalsanierte Jahnhalle als multifunktionale Halle wieder eröffnet und im Oktober 2020 der neue D-Platz den Sportlern übergeben werden. Am Standort des bisherigen D-Platzes soll künftig eine Dreifeldsporthalle stehen. Der Baubeginn ist für Mitte 2021 vorgesehen.

Die bestehenden Geh- und Radwege sowie die Stellplätze sollen erweitert und zum Teil umgebaut werden. Auch der Abschnitt der Jahnstraße im Bereich des Hans-Reif-Sportzentrums soll in den nächsten Jahren umgebaut werden.

 

Informationen zum Bauleitplanverfahren

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17/1 „Hans-Reif-Sportzentrum;
hier:
Wirksamwerden

Der Stadtrat Oberasbach hat am 24.06.2019 den Feststellungsbeschluss im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17/1 „Hans-Reif-Sportzentrum“ (Stand: 24.06.2019) gefasst.

Das Planungsgebiet befindet sich im Ortsteil Oberasbach, im Bereich zwischen der Jahnstraße, der Stichstraße 1 zur Jahnstraße, dem Weg durchs Unterasbacher Wegfeld, der Bahnlinie Nürnberg – Schnelldorf und dem Baugebiet an der Regelsbacher Straße im Osten (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 73/1.1).

Der räumliche Geltungsbereich schließt die Flurnummern (*Teilfläche): 154, 155/2, 171, 172, 173, 177, 178, 189*, 195, 197, 198, 199, 200, 201, 201/13, 201/15, 201/16, 204*, 207*, 208*, 209*, 210* ein. Alle Flurnummern liegen in der Gemarkung Oberasbach. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planblatt.

Ziele der Bauleitplanung sind die Erweiterung des Hans-Reif-Sportzentrums im Sinne des Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Oberasbach sowie Regelungen zum Neubau einer Dreifeldhalle und zur Ergänzung der Sportanlagen, zur Verbesserung der Binnenerschließung und Parkierung sowie Entwicklung eines übergeordneten Grünraumkonzeptes. Um die vorhandene Infrastruktur nutzen zu können, sollen die zusätzlichen Sportplätze südlich des Sportgeländes angegliedert werden. Zudem sind ausreichende Flächen für den mit der Nutzung der Sportanlage verbundenen ruhenden Verkehr bereitzustellen und insgesamt eine Binnenerschließung zu planen.

Das Landratsamt Fürth hat die Flächennutzungsplanänderung mit Schreiben vom 04.03.2020 (Az.: 44-O-9-2018) genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Flächennutzungsplanänderung wird mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Fürth wirksam.

Die Planungsunterlagen werden im Rathaus Oberasbach, Rathausplatz 1, Zimmer 207 (2. Stock), jeweils montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und mittwochs zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Auf Verlangen wird über den Inhalt der Bauleitplanung Auskunft erteilt.

Außerdem können die Planungsunterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Oberasbach unter

https://www.oberasbach.de/unsere-stadt/stadtentwicklungskonzept/hans-reif-sportzentrum

eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Oberasbach, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes, geltend gemacht worden sind.

Oberasbach, den 17.03.2020

Stadt Oberasbach

 

Birgit Huber
Erste Bürgermeisteri
n

Anlagen:

 

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17/1 „Hans-Reif-Sportzentrum“;
hier: Inkrafttreten

Der Stadtrat Oberasbach hat am 24.06.2019 den Bebauungsplan Nr. 17/1 „Hans-Reif-Sportzentrum“ (Stand: 24.06.2019) als Satzung beschlossen.

Das Planungsgebiet befindet sich im Ortsteil Oberasbach, im Bereich zwischen der Jahnstraße, der Stichstraße 1 zur Jahnstraße, dem Weg durchs Unterasbacher Wegfeld, der Bahnlinie Nürnberg – Schnelldorf und dem Baugebiet an der Regelsbacher Straße im Osten (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 73/1.1).

Der räumliche Geltungsbereich schließt die Flurnummern (*Teilfläche): 154, 155/2, 171, 172, 173, 177, 178, 189*, 195, 197, 198, 199, 200, 201, 201/13, 201/15, 201/16, 204*, 207*, 208*, 209*, 210* ein. Alle Flurnummern liegen in der Gemarkung Oberasbach. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planblatt.

Ziele der Bauleitplanung sind die Erweiterung des Hans-Reif-Sportzentrums im Sinne des Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Oberasbach sowie Regelungen zum Neubau einer Dreifeldhalle und zur Ergänzung der Sportanlagen, zur Verbesserung der Binnenerschließung und Parkierung sowie Entwicklung eines übergeordneten Grünraumkonzeptes. Um die vorhandene Infrastruktur nutzen zu können, sollen die zusätzlichen Sportplätze südlich des Sportgeländes angegliedert werden. Zudem sind ausreichende Flächen für den mit der Nutzung der Sportanlage verbundenen ruhenden Verkehr bereitzustellen und insgesamt eine Binnenerschließung zu planen.

Das Landratsamt Fürth hat die im Parallelverfahren durchgeführte Flächennutzungsplanänderung mit Schreiben vom 04.03.2020 (Az.: 44-O-9-2018) genehmigt.

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 17/1 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Planungsunterlagen werden im Rathaus Oberasbach, Rathausplatz 1, Zimmer 207 (2. Stock), jeweils montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und mittwochs zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Auf Verlangen wird über den Inhalt der Bauleitplanung Auskunft erteilt.

Außerdem können die Planungsunterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Oberasbach unter

https://www.oberasbach.de/unsere-stadt/stadtentwicklungskonzept/hans-reif-sportzentrum

eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Oberasbach, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes, geltend gemacht worden sind.

Oberasbach, den 17.03.2020

Stadt Oberasbach

 

Birgit Huber
Erste Bürgermeisterin

Anlagen: