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Zählerstandsmeldung

Die Wasserzählerstände im Stadtgebiet werden jeweils im Frühjahr und im Herbst abgelesen.

Wegen der Winterwasserformel benötigen wir zur Bestimmung des Winter- bzw. Sommerverbrauchs zwei Ablesungen zu den Stichtagen 31. März und 30. September.

Jeweils Mitte März und Mitte September werden an alle Immobilieneigentümer ohne funkauslesbaren Zähler Anschreiben mit der Bitte verschickt, den Zählerstand selbst abzulesen und ihn möglichst umgehend zu melden.

Ihre Debitorennummer sowie Ihre Wasserzählernummer finden Sie auf dem Anschreiben zur Wasserzählerstandsmeldung im grauen Feld, ebenso Ihre Wasserzählernummer.

Für die Übermittlung Ihres Zählerstandes finden Sie seit 2026 das Zählerstandformular auf dieser Seite der RangauWerke GmbH – ab Mitte März bis April und ab Mitte September bis Oktober.

Wenn Sie einen funkauslesbaren Zähler haben, findet die Ablesung zu den Stichtagen automatisch statt, Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Eingabeformular

Das Eingabeformular finden Sie zum jeweiligen Ablesezeitraum auf dieser Seite der RangauWerke GmbH.

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