Fundbüro der Stadt Oberasbach
Das Fundbüro nimmt Fundsachen auf und verwahrt sie, bis sich der Eigentümer meldet oder die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
Die Fundsachen werden in der Regel sechs Monate aufbewahrt. Sobald eine Fundsache einem Eigentümer durch Name und Adresse zugeordnet werden kann, wird dieser automatisch von uns benachrichtigt.
Wird Ihr Verlustgegenstand gefunden, benötigen wir bei der Abholung Folgendes von Ihnen:
- Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
- bei Handys: das Anschreiben des Fundbüros oder Schreiben Ihres Providers, und/oder die IMEI-Nr. des Handys. Diese Nummer steht im Vertrag oder auf der Verpackung.
- bei Schlüsseln einen Vergleichsschlüssel oder eine genaue Beschreibung
- eine Vollmacht bei Abholung durch Dritte
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Verlust
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Fund
Fundbüro der Stadt Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach
- 0911 9691-1321
- 0911 9691-1330
- 0911 9691-1990
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr
Mittwoch zusätzlich 13.00-18.00 Uhr