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Fundbüro der Stadt Oberasbach

Das Fundbüro nimmt Fundsachen auf und verwahrt sie, bis sich der Eigentümer meldet oder die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.

Die Fundsachen werden in der Regel sechs Monate aufbewahrt. Sobald eine Fundsache einem Eigentümer durch Name und Adresse zugeordnet werden kann, wird dieser automatisch von uns benachrichtigt.

Wird Ihr Verlustgegenstand gefunden, benötigen wir bei der Abholung Folgendes von Ihnen:

  • Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
  • bei Handys: das Anschreiben des Fundbüros oder Schreiben Ihres Providers, und/oder die IMEI-Nr. des Handys. Diese Nummer steht im Vertrag oder auf der Verpackung.
  • bei Schlüsseln einen Vergleichsschlüssel oder eine genaue Beschreibung
  • eine Vollmacht bei Abholung durch Dritte
  • Verlust
  • Fund

Fundbüro der Stadt Oberasbach

Rathausplatz 1
90522 Oberasbach

  • 0911 9691-1321
  • 0911 9691-1330
  • 0911 9691-1990

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr
Mittwoch zusätzlich 13.00-18.00 Uhr

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.