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Kommunalwahl 2026

Sitzungssaal im Rathaus
Foto: (c) Stadt Oberasbach

Am Sonntag, den 8. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Oberasbach sind alle sechs Jahre aufgerufen, ihre Bürgermeisterin bzw. ihren Bürgermeister und ihre Landrätin bzw. ihren Landrat zu wählen sowie über die Zusammensetzung des Stadtrates Oberasbach und des Kreistages des Landkreises Fürth zu entscheiden. Im Jahr 2026 besteht eine Ausnahme: Da Landrat Bernd Obst sein Amt erst im Jahr 2024 antrat, wird nicht über das Amt des Landrates abgestimmt.  

Bei der Kommunalwahl geht es um die Gestaltung unserer Stadt und unseres Landkreises, also um die Gestaltung unseres unmittelbaren Lebensumfeldes. Nachdem der Wahlausschuss am 21. Januar 2026 getagt hat, gibt der Oberasbacher Wahlleiter folgende Wahlvorschläge bekannt: 

Wahl des Stadtrates 
Anlage Wahl des Stadtrates - namentliche Liste 

Wahl des ersten Bürgermeisters

(Muster der Stimmzettel finden unten bei den Downloads.) 

Zudem können Sie vom 16. bis 20. Februar 2026 Einsicht in Ihren persönlichen Eintrag im Wählerverzeichnis nehmen. Bitte kommen Sie dazu ins Rathaus, Rathausplatz 1, Zimmer 5. Das Rathaus ist montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und mittwochs zusätzlich von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. 


Möchten Sie Ihre Stimme bereits im Vorfeld abgeben? Dann können Sie ganz bequem die Möglichkeiten der Briefwahl nutzen.

Zur Anforderung Ihrer Briefwahlunterlagen bieten wir Ihnen vier Möglichkeiten an
(bitte beachten: Die Unterlagen dürfen erst ab Mo, 16. Februar 2026 herausgegeben oder verschickt werden!):

  1. online über unser Bürgerserviceportal unter der Rubrik „Briefwahl-Antrag“
  2. durch Nutzung des QR-Codes per Smartphone ebenfalls auf Ihrer zugestellten Wahlbenachrichtigung,
  3. durch Rücksendung Ihrer zugestellten und auf der Rückseite ausgefüllten Wahlbenachrichtigung (bitte Porto nicht vergessen!) oder
  4. persönlich ab dem 16. Februar im Briefwahlzentrum im KuBiZ (Am Rathaus 8) – hierfür sind Wahlbenachrichtigung und Ausweis erforderlich!

Das Briefwahlzentrum der Stadt Oberasbach im KuBiZ (Am Rathaus 8, 90522 Oberasbach) ist ab Rosenmontag, 16. Februar geöffnet – immer zu den Parteiverkehrszeiten des Rathauses:
Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr,
Mi zusätzlich 13.00 bis 18.00 Uhr
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen.

Die Wahlzettel sind bei der Kommunalwahl sehr breit, füllen Sie im Falle einer Briefwahl die Wahlunterlagen daher bitte möglichst zuhause aus, nicht vor Ort im Briefwahlzentrum. 

Sie können Ihre ausgefüllten und verschlossenen Briefwahlunterlagen in einen der je zwei Briefkästen an den Rathauseingängen oder den neuen freistehenden Briefkasten am Parkplatzeingang einwerfen – oder im KuBiZ oder an der Rathauspforte abgeben. 


Mögliche Stichwahl am 22. März

Erhält bei der Bürgermeisterwahl kein Kandidat mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet am Sonntag, 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Bewahren Sie daher bitte Ihre Wahlbenachrichtigung für den Fall einer Stichwahl auf! 


In der Broschüre zur Kommunalwahl 2026 der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit finden Sie alle Informationen zur Kommunalwahl. Die Broschüre ist auch in einfacher Sprache und barrierefrei verfügbar. Zudem sind die Infos online verfügbar. 

Nach Schließung der Wahllokale am 8. März um 18.00 Uhr und Auszählung der Stimmzettel werden wir Sie hier auf unserer Homepage über die aktuellen Wahlergebnisse in Oberasbach informieren. Die Ergebnisse der Kreistagswahl werden hier veröffentlicht.

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