- +49 911 9691-1990
- stadtbauamt@oberasbach.de
Montag 8:00 - 12:00
Dienstag 8:00 - 12:00
Mittwoch 13:00 - 18:00
Donnerstag 8:00 - 12:00
Freitag 8:00 - 12:00Einwohnermelde- und Passamt
(zusätzliche Termine nach Vereinbarung über www.etermin.net/stadtoberasbach):Mo, Di, Do, Fr 7:20 und 7:40 Uhr sowie
Mo und Di zwischen 13:00 und 15:00 Uhr.
Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung
Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
Stand: 08.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)