- +49 911 9691-1990
Montag 8:00 - 12:00
Dienstag 8:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Donnerstag 8:00 - 12:00
Freitag 8:00 - 12:00Einwohnermelde- und Passamt
(zusätzliche Termine nach Vereinbarung über www.etermin.net/stadtoberasbach):Mo - Fr 7:20 und 7:40 Uhr sowie
Mo und Di zwischen 13:00 und 15:00 Uhr.
Stadtbücherei
Mo 14:00 bis 18:00 Uhr
Di 9:00 bis 13:00 Uhr
Mi 14:00 bis 18:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr
Fr 9:00 bis 13:00 Uhr
Gaststättenrechtliche Gestattung für vorübergehenden Alkoholausschank aus besonderem Anlass; Beantragung
Wenn Sie aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG).
Stand: 11.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)