- +49 911 9691-1990
- traeger@oberasbach.de
Montag 8:00 - 12:00
Dienstag 8:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Donnerstag 8:00 - 12:00
Freitag 8:00 - 12:00Einwohnermelde- und Passamt
(zusätzliche Termine nach Vereinbarung über www.etermin.net/stadtoberasbach):Mo - Fr 7:20 und 7:40 Uhr sowie
Mo und Di zwischen 13:00 und 15:00 Uhr.
Stadtbücherei
Mo 14:00 bis 18:00 Uhr
Di 9:00 bis 13:00 Uhr
Mi 14:00 bis 18:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr
Fr 9:00 bis 13:00 Uhr
Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Stand: 02.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)