- +49 911 9691-1990
- stadtbauamt@oberasbach.de
Montag 8:00 - 12:00
Dienstag 8:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Donnerstag 8:00 - 12:00
Freitag 8:00 - 12:00Einwohnermelde- und Passamt
(zusätzliche Termine nach Vereinbarung über www.etermin.net/stadtoberasbach):Mo - Fr 7:20 und 7:40 Uhr sowie
Mo und Di zwischen 13:00 und 15:00 Uhr.
Stadtbücherei
Mo 14:00 bis 18:00 Uhr
Di 9:00 bis 13:00 Uhr
Mi 14:00 bis 18:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr
Fr 9:00 bis 13:00 Uhr
Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung
Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.
Stand: 09.01.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)