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Montag 8:00 - 12:00
Dienstag 8:00 - 12:00
Mittwoch 13:00 - 18:00
Donnerstag 8:00 - 12:00
Freitag 8:00 - 12:00Einwohnermelde- und Passamt
(zusätzliche Termine nach Vereinbarung über www.etermin.net/stadtoberasbach):Mo, Di, Do, Fr 7:20 und 7:40 Uhr sowie
Mo und Di zwischen 13:00 und 15:00 Uhr.
Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung
Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.
Stand: 09.01.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)