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Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
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Bürgerbüro
Stadt Oberasbach

  • +49 911 9691-1990
  • passamt@oberasbach.de
  • Montag 8:00 - 12:00
    Dienstag 8:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
    Donnerstag 8:00 - 12:00
    Freitag 8:00 - 12:00

    Einwohnermelde- und Passamt
    (zusätzliche Termine nach Vereinbarung über www.etermin.net/stadtoberasbach):

    Mo - Fr 7:20 und 7:40 Uhr sowie

    Mo und Di zwischen 13:00 und 15:00 Uhr.

     

    Stadtbücherei

    Mo  14:00 bis 18:00 Uhr
    Di     9:00 bis 13:00 Uhr
    Mi    14:00 bis 18:00 Uhr
    Do    14:00 bis 18:00 Uhr
    Fr      9:00 bis 13:00 Uhr

     

S. Bernard

Sachbearbeiterin

Einwohnermelde- und Passamt

U. Egerer

Sachbearbeiterin

Einwohnermelde- und Passamt

S. Plaha

Teamleiterin

Einwohnermelde- und Passamt

S. Tiefenböck

Sachbearbeiterin

Einwohnermelde- und Passamt

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