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23. Mai: 75 Jahre Grundgesetz

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Ein Stapel mit Ausgaben des Grundgesetzes. Auf dem Deckblatt der Bundesadler mit einem schwarz-rot-goldenen Band darunter.
Mit der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet.

Das Grundgesetz bildet die Grundlage für unser Zusammenleben in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung, die die Würde des Menschen in den Mittelpunkt stellt und dem Individuum weitreichende Freiheitsrechte gewährleistet. Gleichwohl betrachtet es das Solidarprinzip als tragende Säule der Gesellschaft. Dieses Prinzip hat sich in den vergangenen 75 Jahren bewährt.

Am 23. Mai 1949 verkündete der Parlamentarische Rat in Bonn nach fast neunmonatiger Beratung das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, damals gültig für die westdeutschen Länder mit Ausnahme des Saargebiets und mit Sonderregelungen für die drei Westsektoren Berlins. Dabei sollten die Lehren aus den Jahren der nationalsozialistischen Diktatur gezogen und eine wehrhafte Demokratie geschaffen werden.

Dieses Datum gilt somit als Gründungstag der Bundesrepublik Deutschland und wird daher entsprechend gewürdigt. Zweimal wurde der Geltungsbereich seitdem ausgeweitet: zum einen am 1. Januar 1957 mit dem Beitritt des Saarlandes und zum anderen am 3. Oktober 1990 mit dem Beitritt der fünf östlichen Bundesländer der ehemaligen DDR und ganz Berlins.

Unbedingte Menschenwürde und demokratische Teilhabe, soziale Verantwortung und freiheitliche Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und Rechtssicherheit, Toleranz und Respekt gegenüber Andersdenkenden sind Grundpfeiler unseres Zusammenlebens. Aspekte, die uns seit 75 Jahren das Grundgesetz gewährleistet. Für uns vielfach eine Selbstverständlichkeit, um die in vielen Regionen der Welt teilweise erbittert gerungen wird.

Auch das Recht auf allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen in Sicherheit ist eine große Errungenschaft dieses Grundgesetzes. Wahlkampf soll ein fairer Wettstreit der Ideen und Worte sein, Beschädigung und Zerstörung von Wahlplakaten untergräbt die Fairness (wie zuletzt auch in Oberasbach zu beobachten), ganz zu schweigen von körperlicher Gewalt. Dieses Verhalten beschädigt und gefährdet die freiheitliche Demokratie.

Am 9. Juni ist Europawahl. Nutzen Sie bitte Ihr Wahlrecht und gehen Sie wählen!

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