23. Mai: Tag der Verkündung des Grundgesetzes

Man könnte fast meinen, der Mai wäre der Monat der Beflaggung öffentlicher Gebäude, und tatsächlich wird das Rathaus nun bereits zum dritten Mal in diesem Monat mit Flaggenschmuck versehen. Aber warum eigentlich?
Nach dem 1. Mai als Tag der Arbeit und dem 9. Mai als Europatag steht am 23. Mai der dritte Anlass ins Haus. Doch um welchen Feiertag handelt es sich hierbei eigentlich?
Am 23. Mai 1949 verkündete der Parlamentarische Rat in Bonn nach fast neunmonatiger Beratung das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, damals gültig für die westdeutschen Länder mit Ausnahme des Saargebiets und mit Sonderregelungen für die drei Westsektoren Berlins.
Dieses Datum gilt somit als Gründungstag der Bundesrepublik Deutschland und wird daher entsprechend gewürdigt. Zweimal wurde der Geltungsbereich seitdem ausgeweitet: zum einen am 1. Januar 1957 mit dem Beitritt des Saarlandes und zum anderen am 3. Oktober 1990 mit dem Beitritt der fünf östlichen Bundesländer der ehemaligen DDR und ganz Berlins.
Dieses Grundgesetz bildet die Grundlage für unser Zusammenleben in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung, die die Würde des Menschen in den Mittelpunkt stellt und dem Individuum weitreichende Freiheitsrechte gewährleistet. Gleichwohl betrachtet es das Solidarprinzip als tragende Säule der Gesellschaft. Dieses Gesellschaftsprinzip mit dem Grundgesetz als Fundament hat sich in den vergangenen 76 Jahren sehr gut etabliert und bewährt.