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Ab 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr

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Das Einwohner- und Passamt kann nur noch bis 31. Dezember 2023 Kinderreisepässe in der bisherigen Form ausstellen, verlängern oder aktualisieren. Mit der Abschaffung dieser Dokumente im kommenden Jahr soll der hohe Aufwand, der mit der bisher erforderlichen regelmäßigen Neubeantragung oder Verlängerung einherging, vermieden werden. Außerdem ist in den letzten Jahren die Anerkennung durch andere Staaten zurückgegangen.

Wer ab Januar 2024 mit Kindern ins Ausland reisen möchte,

  • kann dies mit einem bereits ausgestellten Kinderreisepass tun bis dessen Gültigkeit abläuft.  
  • kann für Reisen innerhalb der EU einen 6 Jahre gültigen Personalausweises (mit Chip) beantragen. Dieser kostet 22,80 EUR.
  • für Reiseziele über die EU hinaus einen 6 Jahre gültiger Reisepass (mit Chip) beantragen. Die Kosten für dieses Dokument belaufen sich auf 37,50 EUR.

Bitte beachten Sie, dass die Lieferzeit für diese Ausweisdokumente aktuell ca. 2-4 Wochen beträgt und planen Sie den Besuch im Passamt rechtzeitig ein.

Übrigens: Ab dem 16. Lebensjahr sind Jugendliche auch innerhalb Deutschlands ausweispflichtig und sollten einen Personalausweis beantragen.

Eine Hand hält einen roten Kinderreisepass der Bundesrepublik. Im Hintergrund ist die Tür des Einwohner- und Passamts zu sehn.
© Stadt Oberasbach Wer einen Kinderreisepass beantragen möchte, kann dies noch bis 31. Dezember 2023 tun.
Familie am Strand in der Brandung: Frau und Mann halten Kind an den Händen
© Natalya Zaritskaya via unsplash Ab dem 1. Januar benötigen Kinder für Reisen in der EU einen 6 Jahre gültigen Personalausweis; für Reisen außerhalb der EU einen 6 Jahre gültigen Reisepass.
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