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Auslegung Bebauungsplan 19/2 "Langenäckerstraße"

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Der Stadtrat Oberasbach hat am 22. März 2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19/2 „An der Langenäckerstraße“ beschlossen und den Vorentwurf vom 26. Februar 2021 gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplanes (Stand: 17. September 2021) wurde vom Stadtrat am 25. Oktober 2021 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese findet nun vom 3. Februar 2022 bis einschließlich 3. März 2022 statt.

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich innerhalb der Frist zur Planung zu äußern. Zu diesem Zweck liegen die Planunterlagen in der Zeit vom

03.02.2022 bis einschließlich 03.03.2022

im Rathaus Oberasbach, Rathausplatz 1, jeweils montags bis freitags zu den Parteiverkehrszeiten, nach vorheriger Terminvereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie können die Planungsunterlagen jedoch nicht wie üblich öffentlich ausgelegt werden. Die Unterlagen werden während des gesamten Zeitraums der Auslegung in Papierform in einem separaten Raum im Rathaus zugänglich gemacht. Sie können sich zur Einsichtnahme telefonisch unter 0911/9691-209 oder 0911/9691-146 anmelden. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Bauleitplanung, auch telefonisch, Auskunft erteilt.

Weitere Informationen zum Bauleitverfahren und zur öffentlichen Auslegung, Art und Umfang der Unterlagen sowie Zutrittsbedingungen finden Sie hier.

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