Baurecht: Widmung eines Gehweges in Altenberg

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung des Gehweges vor den Anwesen Nürnberger Str. 9-12
Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss hat in seiner Sitzung am 15.03.2021 die Widmung des Gehweges vor dem Anwesen Fl.Nr. 892/1, Gemarkung Oberasbach (Teilfläche) Nürnberger Str. 9-12 beschlossen:
Der Gehweg entlang der Nürnberger Str. 9-12, besteht aus einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 892/1, Gemarkung Oberasbach, beginnt an der südöstlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 891/3, Gemarkung Oberasbach und endet nach 0,026 km an der nordöstlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 892/5, Gemarkung Oberasbach.
Die Teilfläche der Fl.Nr. 892/1, Gemarkung Oberasbach, wird gemäß Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Oberasbach.
Die Widmung wird am 5. Mai 2021 wirksam. Die Widmungsunterlagen können im Rathaus Oberasbach eingesehen werden. Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist es erforderlich, für die Einsichtnahme einen Termin zu vereinbaren. Hierfür wird um eine telefonische Terminvereinbarung unter 0911/9691-128 gebeten. Auf die Beachtung des allgemeinen Abstandsgebotes, sowie der Mund-Nasen-Maskenpflicht im gesamten Rathaus, wird hingewiesen.
Oberasbach, den 06.04.2021
Stadt Oberasbach
Birgit Huber
Erste Bürgermeisterin