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  • Bauamt

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Umstufung der Fläche der Fußgängerunterführung am Bahnhaltpunkt Oberasbach

Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss hat in der Sitzung am 21.03.2022 die Umstufung einer Teilfläche der Fl.Nr. 614; Gemarkung Oberasbach, beschlossen.

Durch den Bau der Fußgängerunterführung am Bahnhaltepunkt Oberasbach hat sich die Verkehrsbedeutung der o.g. Straßenfläche geändert. Ursprünglich als Ortsstraße gewidmet erfolgt die Umstufung zum beschränkt öffentlichen Weg.

Die Umstufung wird am 02.09.2022 wirksam. Die Umstufungsunterlagen liegen im Rathaus der Stadt Oberasbach, Rathausplatz 1, 90522 Oberasbach (Zi.:206) während der üblichen Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus.

Oberasbach, den 08.08.2022
Stadt Oberasbach

Birgit Huber
Erste Bürgermeisterin

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