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Bekanntmachung: Widmung des Hufackerweges

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Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung des Hufackerweges

Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss hat in seiner Sitzung am 14.12.2020 die Widmung des Hufackerweges beschlossen:

Der Hufackerweg besteht aus dem Grundstück Fl.Nr. 286/8, Gemarkung Oberasbach, beginnt an der Abzweigung vom östlichen Stichweg der Albrecht-Dürer-Straße (BV-Nr. 166), zwischen Flur-Nrn. 286/3 und 286/9, Gemarkung Oberasbach und endet nach 0,062 km nördlich an der südlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nrn. 286/13 und 286/14, Gemarkung Oberasbach.

Der Hufackerweg wird gemäß Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Oberasbach.

Die Widmung wird am 10.02.2021 wirksam. Die Widmungsunterlagen können im Rathaus Oberasbach eingesehen werden. Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist es erforderlich, für die Einsichtnahme einen Termin zu vereinbaren. Hierfür wird um eine telefonische Terminvereinbarung unter 0911/9691-128 gebeten. Auf die Beachtung des allgemeinen Abstandsgebotes, sowie der Mund-Nasen-Maskenpflicht im gesamten Rathaus, wird hingewiesen.

Oberasbach, den 30.12.2020

Stadt Oberasbach

Birgit Huber
Erste Bürgermeisterin

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