Bekanntmachung: Widmung des Hufackerweges

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung des Hufackerweges
Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss hat in seiner Sitzung am 14.12.2020 die Widmung des Hufackerweges beschlossen:
Der Hufackerweg besteht aus dem Grundstück Fl.Nr. 286/8, Gemarkung Oberasbach, beginnt an der Abzweigung vom östlichen Stichweg der Albrecht-Dürer-Straße (BV-Nr. 166), zwischen Flur-Nrn. 286/3 und 286/9, Gemarkung Oberasbach und endet nach 0,062 km nördlich an der südlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nrn. 286/13 und 286/14, Gemarkung Oberasbach.
Der Hufackerweg wird gemäß Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Oberasbach.
Die Widmung wird am 10.02.2021 wirksam. Die Widmungsunterlagen können im Rathaus Oberasbach eingesehen werden. Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist es erforderlich, für die Einsichtnahme einen Termin zu vereinbaren. Hierfür wird um eine telefonische Terminvereinbarung unter 0911/9691-128 gebeten. Auf die Beachtung des allgemeinen Abstandsgebotes, sowie der Mund-Nasen-Maskenpflicht im gesamten Rathaus, wird hingewiesen.
Oberasbach, den 30.12.2020
Stadt Oberasbach
Birgit Huber
Erste Bürgermeisterin