Bekanntmachung zu Gewerbe- und Grundsteuer

Am 15. November 2021 wird jeweils die 4. Vierteljahresrate 2021 für die Gewerbesteuervorauszahlungen und die Grundsteuer fällig. Die zu zahlenden Beträge sind den zuletzt zugestellten Bescheiden zu entnehmen und sofern Sie noch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, auf Konten der Stadt Oberasbach zu überweisen oder einzuzahlen.
Dabei sind unbedingt Debitor-Konto und Forderungsart anzugeben.
Verrechnungsschecks sind an die Stadtkasse Oberasbach zu senden. Während der Öffnungszeiten sind auch Bareinzahlungen in der Stadtkasse möglich. Wir weisen darauf hin, dass bei Zahlung mit Verrechnungsscheck eine wirksame Zahlung erst 3 Tage nach Eingang des Schecks bei der Stadtkasse als rechtzeitig gilt (Neufassung des § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO), d.h. Scheckzahler müssen den Zugang des Schecks 3 Tage vor Fälligkeit der Steuern bei der Stadtkasse sicherstellen.
Bei nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Zahlung ist für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des auf volle 50,- Euro nach unten abgerundeten rückständigen Betrages zu entrichten.
Fristversäumnisse können durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren vermieden werden. Unter www.oberasbach.de/buergerservice-politik/rathaus/formulare-a-z sind im Internet Antragsformulare abrufbar. Auf Wunsch werden die Formulare auch zugesandt. Auskunft erhalten Sie bei der Stadtkasse Oberasbach, Telefon 9691-126.
Oberasbach, den 18.Okotber 2021
Stadt Oberasbach
Birgit Huber
Erste Bürgermeisterin