Sprungziele

Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 72/1

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Bauamt
grün-schwarzes Logo der Stadt Oberasbach "Oberasbach verbindet"

Die Stadt Oberasbach gibt den Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens bekannt und informiert die Öffentlichkeit frühzeitig im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB.

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Änderungsverfahrens und frühzeitige Information der Öffentlichkeit im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB.

Bekanntmachung 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72/1 „Ottostraße - Karlstraße

1. Anlage 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72/1 „Ottostraße - Karlstraße“ Geltungsbereich

2. Anlage 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72/1 „Ottostraße - Karlstraße“ Änderungsplan

3. Anlage 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72/1 „Ottostraße - Karlstraße“ Begründung

4. Anlage 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72/1 „Ottostraße - Karlstraße“ Artenschutzrechtliche Prüfung

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.