Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 72/1

Die Stadt Oberasbach gibt den Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens bekannt und informiert die Öffentlichkeit frühzeitig im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB.
Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Änderungsverfahrens und frühzeitige Information der Öffentlichkeit im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB.
Bekanntmachung 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72/1 „Ottostraße - Karlstraße“
1. Anlage 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72/1 „Ottostraße - Karlstraße“ Geltungsbereich
2. Anlage 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72/1 „Ottostraße - Karlstraße“ Änderungsplan
3. Anlage 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72/1 „Ottostraße - Karlstraße“ Begründung