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Digitaler Bauantrag ab 1. Juli

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Ab dem 1. Juli 2023 führt das Landratsamt Fürth den digitalen Bauantrag ein. Zu diesem Zeitpunkt wird das Landratsamt in die Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) mit aufgenommen. Dies hat zur Folge, dass insbesondere Bauanträge künftig digital – und nicht mehr in Papierform – eingereicht werden können.

„Der digitale Bauantrag sorgt für einen schnelleren Genehmigungsprozess und ich freue mich, dass wir damit unsere Online-Services am Landratsamt weiter ausbauen“, so Landrat Matthias Dießl.
Grundsätzlich ist vor der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung ein Bauantrag zu stellen, was derzeit mit der Einreichung zahlreicher Formulare und Unterlagen verbunden ist. Die Einreichung der Unterlagen musste hierbei bislang immer in Papierform und mit Unterschrift versehen über die jeweilige Gemeinde erfolgen.

Neben der Möglichkeit, Bauanträge entweder digital oder in Papierform zu stellen, ändert sich ab Juli auch der Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens. Zukünftig sind alle Anträge zuerst beim Landratsamt Fürth einzureichen. Die Übermittlung geschieht automatisch über das Bayernportal, welches über eine Schnittstelle an die Bausoftware des Landratsamtes angegliedert ist.

Der Einreichende muss sich hierbei zunächst über das Bayern-Portal oder ELSTER einmalig die sogenannte Bayern-ID oder ein Elsterzertifikat holen und kann damit – vergleichbar mit einer virtuellen Unterschrift – Anträge und Unterlagen in digitaler Form im pdf-Format einreichen bzw. signieren. Wie bisher ist in vielen Verfahren auch weiterhin die Einreichung nur durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser möglich, der daher ebenfalls ein entsprechendes Nutzerkonto benötigt.

Papieranträge sind künftig postalisch an die Dienststelle „Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf“ zu übermitteln oder dort persönlich abzugeben. Eine Einreichung erfolgt in diesen Fällen nicht mehr bei der Gemeinde, sondern immer direkt beim Landratsamt.

Dennoch darf und soll die Erstberatung der Bauherren auch weiterhin wie bisher in den Bauämtern der Gemeinden selbst erfolgen. „Durch die Ortskenntnis und unter Berücksichtigung der Planungshoheit der Gemeinden gibt es hier keinen Grund von der gängigen Praxis abzuweichen“, so der Landrat. Es könne in diesem Zusammenhang bei den Gemeinden aber der Hinweis erfolgen, dass der förmliche Antrag in zahlreichen Fällen neuerdings an das Landratsamt zu richten ist. Die Gemeinden werden nach Einreichung durch das Landratsamt digital über den Antrag unverzüglich informiert und beteiligt, so dass durch die Gemeinde die Unterlagen bearbeitet werden können und so zum Beispiel auch über das gemeindliche Einvernehmen befunden werden kann.

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter: „Die Digitalisierung ist eine große Chance – für die Bürgerinnen und Bürger genauso wie für die Kommunen. Denn Bauanträge können dank des digitalen Verfahrens viel einfacher gestellt und bearbeitet werden. Ich freue mich, dass nun weitere Behörden dazukommen und damit schon 54 Städte und Landratsämter in Bayern den digitalen Bauantrag anbieten, bei 45 weiteren läuft der Probebetrieb. Zusammen sind das bereits mehr als zwei Drittel aller bayerischen Bauaufsichtsbehörden. Die Erfahrungen sind rundum positiv: Insgesamt sind an den bislang teilnehmenden Ämtern schon über 8.000 digitale Anträge eingereicht worden.“

Nähere Informationen zum digitalen Bauantrag finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Fürth unter https://www.landkreis-fuerth.de/zuhause-im-landkreis/umwelt-und-bauen/bauverwaltung.html oder unter https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/.

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