Einbürgerungsfeier mit 42 Nationen
Im Landkreis Fürth wurden im zurückliegenden Jahr 137 Personen eingebürgert. Bei einer Feier im Schloss Stein Ende November würdigte Landrat Bernd Obst den bedeutenden Schritt der Neubürgerinnen und Neubürger und ermutigte sie, künftig aktiv Verantwortung für die demokratische Gemeinschaft zu übernehmen. Als Festredner sprach der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann. Oberasbach kann sich über 13 neue Bürgerinnen und Bürger freuen.
Die neuen Staatsbürger stammen aus 42 Ländern. Die größte Herkunftsgruppe ist dabei die Türkei, gefolgt von der Ukraine. Viele weitere Personen stammen aus EU-Mitgliedstaaten sowie aus unterschiedlichen Drittstaaten.
Landrat Bernd Obst unterstrich die gut aufgestellte Integrationsarbeit im Landkreis: 150 ehrenamtlich Engagierte begleiten zugewanderte Menschen bei alltäglichen Anliegen und rund 90 Sprachmittlerinnen und Sprachmittler unterstützen in Behörden, Schulen und Familien. Auch unter den Neueingebürgerten befanden sich bereits Sprachhelferinnen und Sprachhelfer. Auch in Oberasbach kümmert sich ein kleiner Helferkreis um die Geflüchteten im ehemaligen Asbacher Hof. Landrat Obst abschließend: „Mit ihrer Entscheidung bereichern Sie den Landkreis Fürth und unsere Gesellschaft insgesamt. Wir freuen uns, dass Sie jetzt fest dazugehören.“
Erste Bürgermeisterin Birgit Huber konnte 13 neue Mitbürgerinnen und -bürger begrüßen. Sie begrüßte diese herzlich im persönlichen Gespräch und betonte, die Gemeinschaft in Oberasbach freue ich über die Erweiterung. „Sie bringen Erfahrungen, Sprachen und Lebenswege mit – all das bereichert unsere Stadt“, sagte sie.
In ganz Bayern wurden im Jahr 2024 laut Innenministerium über 50.000 Einbürgerungen vollzogen – ein historischer Höchstwert. Besonders hob Minister Herrmann die hohe Lebensqualität im Landkreis Fürth hervor. "Ganz besonders freut es mich, dass Sie Ihre Heimat im Landkreis Fürth gefunden haben. Als Mittelfranke kann ich Ihnen versichern: Hier lässt es sich gut leben!" Gleichzeitig würdigte er die Entscheidung zur Einbürgerung als „ein klares Zeichen der Zugehörigkeit und des Ankommens in einer neuen Heimat“ und erinnerte daran, dass Demokratie keine Selbstverständlichkeit sei. Die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind bereits bei der kommenden Kommunalwahl am 8. März 2026 erstmals wahlberechtigt und können bei entsprechender Wohnsitzdauer selbst kandidieren.



