Fahrradstraßen in Oberasbach – was soll das?
Die Fichtelstraße ist gerade zur ersten Fahrradstraße in Oberasbach umgestaltet worden. Die Hauptstraße und die Schwabacher Straße werden in Kürze folgen. Dadurch stellt sich für viele Bürgerinnen und Bürger die Frage, was ist das eigentlich? Darüber geben Bürgermeisterin Birgit Huber und der Leiter des Tiefbauamtes Marco Wolfstädter Auskunft.
Die holprige Verbindungsstraße von der Linder Siedlung zur Leichendorfer Straße ist jetzt Geschichte. Der Fahrbahnbelag ist neu und glatt, aber die Durchfahrt für Pkw ist nicht mehr möglich. Was ist da los?
Birgit Huber: Oberasbach möchte Fahrradfreundliche Kommune werden und hat diesen Weg vor drei Jahren eingeschlagen. Um alternative Mobilität mit dem Rad zu fördern, wollen wir das durchgängige Radverkehrsnetz in Oberasbach kontinuierlich ausbauen. Dazu haben wir das Radwegenetz verbessert, Fahrradschutzstreifen eingerichtet und nun eben die ersten Fahrradstraßen angelegt.
Warum ausgerechnet die Fichtelstraße?
Marco Wolfstädter: Die Fichtelstraße bot sich in idealer Weise für eine Fahrradstraße an. Einerseits ist sie eine optimale Verbindung zwischen dem „Ortskern“ Linder Siedlung und dem „Ortskern“ Altort und schließt damit eine wichtige Radwegelücke. Andererseits war die Fichtelstraße bereits seit Jahren in einem desolaten Zustand. Eine umfassende Sanierung und Herstellung einer auch für Pkw nutzbaren Gemeindestraße ist an dieser Stelle nicht möglich, da sich die Straße nicht mit der erforderlichen Mindestbreite von 5,50m im städtischen Eigentum befindet. Der städtische Anteil bewegt sich nur zwischen 3,10m und 4,05m. Also hat der Stadtrat diese Fahrradstraße beschlossen, die auch aufgrund der niedrigeren Belastung geringere Anforderungen an den technischen Unterbau stellt.
Sind neben der Fichtelstraße weitere Straßen in Oberasbach als Fahrradstraßen vorgesehen?
B.H.: Ja. Wir sind gerade auch dabei, die Straßenführung Hauptstraße – Locher Weg – Schwabacher Straße in Unterasbach in eine Fahrradstraße umzuwandeln. Dabei handelt es sich nicht um eine Einzelmaßnahme, sondern um eine Gesamtlösung im Rahmen des vom Stadtrat beschlossenen Stadtentwicklungs- und des Radverkehrskonzeptes. Wir realisieren damit eine gefahrenarme Radanbindung des Bahnhaltepunkts Unterasbach an das Stadtzentrum in Altenberg. Über Hauptstraße – Locher Weg – Schwabacher Straße gelangen die Radfahrer bevorzugt zur Jahnstraße, nutzen dort die geschwindigkeitsreduzierte Querung durch den neuen Kreisverkehr und gelangen über den Häsigweg zum gemeinsamen Rad- und Gehweg an der Pfarrhöhe bis hin zum Rathausumfeld. Besser geht‘s nicht.
Für die Radfahrenden mag das ja ganz praktisch sein. Aber welche Auswirkungen hat das auf die Autofahrer und Anwohner in der Haupt- oder Schwabacher Straße? Dürfen die jetzt dort überhaupt noch durchfahren? In der Fichtelstraße bleibt ihnen die Durchfahrt ja verwehrt.
M.W.: Das sind zwei ganz unterschiedliche Situationen. Die Fichtelstraße ist aufgrund der mangelnden Traglast und Breite nicht für den Pkw- oder Lkw-Verkehr geeignet. Dort ist nur landwirtschaftlicher Verkehr zugelassen, da dieser für die Erreichbarkeit der Felder erforderlich ist und diese Fahrzeuge nur eine geringe Belastung pro cm² für die Straße haben.
In Unterasbach befinden wir uns in einem Wohngebiet. Dort ist der Anwohnerverkehr selbstverständlich weiterhin zugelassen. Ebenso bleiben auch alle Parkmöglichkeiten für Pkw in der gewohnten Weise erhalten. Die Veränderung besteht lediglich darin, dass dort demnächst die Regeln der Fahrradstraße gelten und die Kreuzungsbereiche farblich markiert werden, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen und die gegenseitige Rücksichtnahme zu fördern.
B.H.: Eigentlich bedeutet das nur die Umsetzung des §1 der Straßenverkehrsordnung. „(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
Seit fast 30 Jahren gibt es in der Straßenverkehrsordnung Fahrradstraßen und damit verbunden besondere Regeln. Dennoch sind vielen Verkehrsteilnehmern diese Regeln gar nicht bekannt. Was ist überhaupt eine Fahrradstraße?
B.H.: Fahrradstraßen gibt es tatsächlich in der StVO seit 1997, aber es hat lange gedauert bis sie in die Wahrnehmung der Verkehrsteilnehmer gerückt sind. Eine Fahrradstraße ist ausdrücklich für Radfahrer vorgesehen, die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h und die Radfahrer sind hier nicht nur gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer, sondern – und das ist ganz wichtig – haben Vorrang. Das bedeutet, dass Kraftfahrer an Kreuzungen warten und sich grundsätzlich der Geschwindigkeit der Radfahrer anpassen müssen.
M.W.: Abgesehen davon ist es Radfahrern ausdrücklich erlaubt, nebeneinander zu fahren. Gerade weil es im sonstigen Straßenverkehr häufig zu beobachten ist, dass Kraftfahrer mit zu geringem Abstand an Radfahrern vorbeifahren, bitten wir zu beachten, dass Radfahrer nur überholt werden dürfen, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter auch tatsächlich eingehalten wird.
Was möchten Sie mit diesen Maßnahmen erreichen?
B.H.: Wie gesagt, wir möchten ein durchgängiges Radwegenetz schaffen. Wenn wir Radfahren als alternative Mobilität ernsthaft fördern wollen, dann müssen wir dem Radverkehr Platz im öffentlichen Verkehrsraum zugestehen. Unser Straßennetz beruht auf den Verkehrsplanungen der 60er bis 80er Jahre. Erst kürzlich haben wir in den Unterlagen zur Planung des Rathausumfeldes und der Rothenburger Straße noch gelesen, dass der Radverkehr in den Planungen nicht berücksichtigt werden müsse, weil er keine Relevanz habe. Deshalb wurde dem Kraftverkehr die absolute Priorität im Verkehrsraum zugestanden. Diese Denkmuster haben sich geändert.
M.W.: Es ist uns bewusst, dass diese Priorisierung in unseren Köpfen auch noch verankert ist, aber ein Umdenken ist hinsichtlich der Verkehrsentwicklung und des Klimawandels unvermeidlich. Wir sind uns auch darüber im Klaren, dass wir die Radwege nicht bauen, um die Mehrheit der Generation 50+ zum Wechsel auf das Rad zu veranlassen (obwohl das schön wäre). Das eigentliche Ziel unserer Maßnahmen ist es, dass die Kinder und Jugendlichen von heute es als selbstverständlich betrachten, dass das Fahrrad ihr Mobilitätsmittel Nr. 1 im Alltag sein kann, mit dem sie sich sicher, schnell und unabhängig von A nach B bewegen können.
Wo liegen die Vorteile einer Fahrradstraße?
B.H.: Grundsätzlich ist es in Fahrradstraßen in der Regel leiser und es lebt sich gesünder. Denn weniger Lärm und Abgase bedeuten bessere Luft für alle und einen höheren Wohnwert in der Umgebung. Das steigert die Lebensqualität.
M.W.: Fahrradstraßen entschleunigen den Verkehr. Autos fahren hier nur langsam und mit besonderer Rücksicht. Das schafft mehr Sicherheit, letztendlich für alle. Dieses Gesamtpaket motiviert weitere zum Radfahren.
B.H.: Wir haben es hier mit einem Maßnahmenbündel zu tun. Die Einführung der Fahrradstraßen ist immer im Zusammenhang mit den asphaltierten Radwegen an der Hainbergstraße, der Steiner Straße und demnächst der Bachstraße sowie der Einführung der Fahrradschutzstreifen in der Albrecht-Dürer-Straße, der Hochstraße und der Bahnhofstraße u.v.m. zu betrachten. Mit diesem durchgängigen Radverkehrsnetz betrachten wir die Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer. Und so sollen sie sich auch selbst wahrnehmen. Sie erhalten den Raum, der ihnen eigentlich schon seit langem zusteht. Auch wenn einige Maßnahmen für manche zunächst unverständlich erscheinen, für die meisten Verkehrsteilnehmer erst gewöhnungsbedürftig sein werden und vielleicht Missmut erzeugen, langfristig wird es mehr Menschen motivieren, aufs Rad umzusteigen. Und davon profitieren wir alle. Probieren Sie es aus!
Mehr Infos zu Fahrradstraßen in Oberasbach in dieser Broschüre.



