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Gebührenanpassung beim Personalausweis

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Personalausweis, der aus einer roten Geldbörse herauslugt

Liebe Bürgerinnen und Bürger, zum 30. Januar 2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) zugestimmt.

Angesichts der gleichermaßen gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller und bei den Personalausweisbehörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises demnach angehoben, um eine kostendeckende Arbeit der Behörden wieder zu ermöglichen.

Die Anpassung tritt zum 07.02.2026 in Kraft und sieht dann Gebühren wie folgt vor:

•    46,00 EUR für Antragstellende ab 24 Jahren
•    27,60 EUR für Antragstellende unter 24 Jahren

An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Gesetzesänderung auf Bundesebene getroffen wurde und somit nicht in der Entscheidungsbefugnis der Stadt Oberasbach liegt.

Ihr Passamt der Stadt Oberasbach
 

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