Nutzungsverbot Rednitz und Stahlbrücke aufgehoben
Die Einschränkungen des Gemeingebrauchs auf der Rednitz sind mit dem Amtsblatt Nr. 2, Veröffentlichung Nr. 13 vom 04.02.2026 aufgehoben. Grund dafür ist die erfolgreiche Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Sicherung der Bauteile an der Stahlbrücke. +++++ Update 16. Januar 2026: Die Allgemeinverfügungen wurden bis 31. Januar verlängert +++++ Das Landratsamt Fürth hat zwei Allgemeinverfügungen erlassen, die den Gemeingebrauch in der Rednitz im Bereich Oberasbach vorübergehend einschränken sowie ein Betretungsverbot im Bereich der Stahlbrücke, unterhalb der ehemaligen Bibertbahntrasse. Ziel ist es, die Sicherheit der Öffentlichkeit zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.
Das Landratsamt erklärt in einer Pressemitteilung:
"Das Betretungsverbot an der Stahlbrücke in Oberasbach, welches durch die Allgemeinverfügung vom 24. Oktober 2025 angeordnet wurde, wurde im Sonderamtsblatt Nr. 1b bis zum 31. Januar 2026 verlängert.
Das Landratsamt Fürth hat am 24. Oktober 2025 zwei Allgemeinverfügungen erlassen. Eine davon schränkt vorübergehend den öffentlichen Gebrauch der Rednitz im Bereich Oberasbach ein, während die andere das Betreten des Bereichs unterhalb der Stahlbrücke (ehemalige Bibertbahntrasse) untersagt. Das Betretungsverbot an der Stahlbrücke gilt nunmehr bis zum 31. Januar 2026. Die Einschränkungen des Gemeingebrauchs auf der Rednitz bleiben weiterhin in Kraft.
Die Maßnahmen sind erforderlich geworden, um akute Gefahren durch die aktuelle bauliche Situation der Stahlbrücke sowie die daraus resultierende Unfallgefahr zu minimieren. Sobald die Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren an der Brücke umgesetzt sind, erfolgt eine erneute Information."
Im Bereich Rothenburger Straße in Oberasbach ist jegliche Benutzung der Rednitz, insbesondere Baden und das Befahren mit Fahrzeugen aller Art, bis auf Weiteres untersagt. Die Maßnahme betrifft den Bereich ab Beginn der Kanuslalomstrecke des Kanuvereins SGV 1883 bis 20 Meter unterhalb der ehemaligen Eisenbahnbrücke. Die Allgemeinverfügung tritt sofort in Kraft und ist bis auf Weiteres gültig.
Das Betretungsverbot im Bereich der ehemaligen Eisenbahnbrücke erstreckt sich in Oberasbach auf das Gebiet nordöstlich des Abwasserhebewerks an der Rothenburger Straße sowie westlich der Rednitz. Für diesen Bereich gilt ab sofort bis zum 07.11.2025 ein absolutes Betretungsverbot. Der Aufenthalt auf allen dort befindlichen baulichen Anlagen sowie darunter ist untersagt.
Die beigefügten Lagepläne zeigen die betroffenen Zonen. Die Maßnahmen sind notwendig geworden, um akute Gefahren durch die aktuelle bauliche Situation der Stahlbrücke und die daraus folgende Unfallgefahr zu reduzieren.


