Hinweise zur Briefwahl

Am 8. März 2026 ist in Bayern Kommunalwahl. Sie bevorzugen die Briefwahl? Im Folgenden finden Sie einige Hinweis hierzu. Bitte beachten: Die Unterlagen dürfen erst ab Montag, 16. Februar 2026 herausgegeben oder verschickt werden!
Das Briefwahlzentrum der Stadt Oberasbach im KuBiZ (Am Rathaus 8, 90522 Oberasbach) ist ab Rosenmontag, 16. Februar geöffnet – immer zu den Parteiverkehrszeiten des Rathauses:
Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr,
Mi zusätzlich 13.00 bis 18.00 Uhr
Zur Anforderung Ihrer Briefwahlunterlagen bieten wir Ihnen vier Möglichkeiten an (Herausgabe/Versand ab 16.02.2026):
- online über unser Bürgerserviceportal unter der Rubrik „Briefwahl-Antrag“ oder
- durch Nutzung des QR-Codes per Smartphone ebenfalls auf Ihrer zugestellten Wahlbenachrichtigung oder
- durch Rücksendung Ihrer zugestellten und auf der Rückseite ausgefüllten Wahlbenachrichtigung (bitte Porto nicht vergessen!) oder
- persönlich ab dem 16. Februar im Briefwahlzentrum im KuBiZ (Am Rathaus 8) – hierfür sind Wahlbenachrichtigung und Ausweis erforderlich!
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen.
Die Wahlzettel sind bei der Kommunalwahl sehr breit, füllen Sie im Falle einer Briefwahl die Wahlunterlagen daher bitte möglichst zuhause aus, nicht vor Ort im Briefwahlzentrum.
Sie können Ihre ausgefüllten und verschlossenen Briefwahlunterlagen in einen der je zwei Briefkästen an den Rathauseingängen oder den neuen freistehenden Briefkasten am Parkplatzeingang einwerfen – oder im KuBiZ oder an der Rathauspforte abgeben.
Mögliche Stichwahl am 22. März
Erhält bei der Bürgermeisterwahl kein Kandidat mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet am Sonntag, 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Bewahren Sie daher bitte Ihre Wahlbenachrichtigung für den Fall einer Stichwahl auf!
Weitere Informationen zur Kommunalwahl finden Sie hier.