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Winterdienst: Voller Einsatz für sichere Straßen

    Oranger LKW des Bauhofes mit Schneeschild beim Winterdiensteinsatz im Ortskern von Oberasbach
    Fahrzeug des Winterdienstes im Einsatz

    Nach dem starker Schneefall am Montag liegt der Schnee weiterhin und macht die Verkehrssituation herausfordernd. Durch die aktuelle Wetterlage mit anhaltenden Niederschlägen und Temperaturen um den Gefrierpunkt sind, konnten manche Bereiche in Oberasbach noch nicht geräumt werden. Die Kolleginnen und Kollegen des Bauhofs arbeiten aber seit Beginn mit vollem Einsatz.

    Der kommunale Winterdienst ist im gesamten Stadtgebiet unterwegs, um Straßen und Wege so sicher wie möglich zu halten. Die Mitarbeitenden arbeiten nach einem festgelegten Räumplan, damit Haupt- und Verbindungsstraßen frühzeitig befahrbar sind und sich Schnee nicht zu gefährlichem Eis verbindet. Nach dem bayerischen Straßen- und Wegerecht besteht die Räum- und Streupflicht der Kommune innerhalb geschlossener Ortslagen ausschließlich an Stellen, die gleichzeitig verkehrswichtig und gefährlich sind. Verkehrswichtig sind Straßen, die im Verhältnis zu anderen Straßen dauerhaft den meisten Verkehr tragen. Eine erhöhte Verkehrsbelastung nur zu Spitzenzeiten reicht nicht aus. Schneeglätte allein begründet noch keine Gefährlichkeit – diese liegt insbesondere an scharfen oder unübersichtlichen Kurven, starken Gefällstrecken oder schwierigen Kreuzungen und Einmündungen, also dort, wo Gefahr unerwartet auftreten kann. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, besteht eine Pflicht des Bauhofs und gegebenenfalls eine Haftung der Stadt. 

    Für Fußgänger gelten höhere Anforderungen: Bei Gehwegen richtet sich der Umfang des Winterdienstes nach der Gefährlichkeit des Weges, seiner Bedeutung, der Stärke des Fußgängerverkehrs und der Zumutbarkeit der Maßnahmen. Da ein vollständiger Winterdienst auf allen Gehwegen für die Kommune oft nicht leistbar ist, kann diese Pflicht durch die Verordnung zur Reinhaltung der Straßen auf die Anlieger übertragen werden. In Oberasbach sind daher die Anwohner zur Räumung und zum Streuen der Gehwege verpflichtet; fehlen Gehwege, gilt dies für einen Meter ab der Grundstücksgrenze im öffentlichen Raum. 

    Der Bauhof räumt und streut daher zunächst die verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen. Auch zahlreiche Nebenstraßen werden nach Möglichkeit vom Bauhof bedient – dies versteht sich als freiwilliger Bürgerservice und nicht als rechtlich verpflichtende Aufgabe. Damit die Räumfahrzeuge auch in engen Straßen fahren können, ist es wichtig, dass keine Fahrzeuge im öffentlichen Raum abgestellt sind und ausreichend Platz für das Abtragen und Ablegen des Schnees vorhanden ist.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauhofs sind mit allen verfügbaren Fahrzeugen oft schon in den frühen Morgenstunden unterwegs, um Straßen von Schnee und Eis zu befreien. Mit ihrem Einsatz leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Verkehrssicherheit – auch wenn nicht jede Straße oder jeder Gehweg gleichzeitig geräumt werden kann.

    Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Mithilfe, damit Oberasbach sicher durch den Winter kommt!

     

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