Mitwirken im Jugendhilfeausschuss – Bewerbung jetzt möglich

Engagieren Sie sich in einer Selbsthilfegruppe, einem Elternbeirat, einem Jugendparlament oder einem ähnlichen Zusammenschluss für Kinder, Jugendliche und Familien? Dann können Sie sich jetzt für einen beratenden Sitz im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Fürth bewerben – und die Perspektive Ihrer Gruppe direkt in die Arbeit des Ausschusses einbringen.
Warum Mitwirkung wichtig ist
Wer sich um Kinder, Jugendliche und Familien kümmert oder sich für sie einsetzt, kennt deren Bedürfnisse oft am besten. Genau diese Erfahrung soll künftig stärker in die Entscheidungen der Kinder- und Jugendhilfe einfließen. Deshalb erhalten selbstorganisierte Zusammenschlüsse erstmals die Möglichkeit, mit einer eigenen Vertretung im Jugendhilfeausschuss mitzuwirken.
Wer kann sich bewerben?
Gemeint sind dauerhafte, selbstorganisierte Zusammenschlüsse, in denen sich Betroffene, Angehörige oder ehrenamtlich Engagierte für Kinder, Jugendliche und Familien einsetzen – also Gruppen, die sich aus eigenem Antrieb gebildet haben, um andere zu unterstützen, zu begleiten oder zu fördern. Dazu zählen zum Beispiel:
- Elternbeiräte von Kindertageseinrichtungen
- Kinder- und Jugendparlamente
- Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen
- Selbstvertretungen von Care Leavern, also jungen Menschen, die nach einem Aufenthalt in einer Pflegefamilie oder Einrichtung der Jugendhilfe ins eigenständige Leben starten
- vergleichbare Zusammenschlüsse mit ähnlicher Ausrichtung
Nicht teilnehmen können Zusammenschlüsse, die bereits über den Kreisjugendring im Jugendhilfeausschuss vertreten sind – deren Interessen sind dort bereits durch stimmberechtigte Mitglieder abgedeckt.
So funktioniert's:
- Bis 18. Oktober 2026 einfach über den QR-Code oder den Link eine kurze Interessenbekundung einreichen. Anhand der Angaben wird geprüft, ob Ihr Zusammenschluss die Voraussetzungen erfüllt.
- Am 29. Oktober 2026, 16:00–18:00 Uhr lädt der Landkreis alle infrage kommenden Zusammenschlüsse zu einem gemeinsamen Info- und Vernetzungstreffen ein. Dort lernen sich die Gruppen kennen und wählen gemeinsam eine Vertretung sowie eine Stellvertretung.
- Ab 2027 wirkt die gewählte Person dann beratend im Jugendhilfeausschuss mit und bringt die Anliegen der selbstorganisierten Zusammenschlüsse direkt in die Sitzungen ein.
Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Höppner vom Landratsamt, Telefon 0911 9773-1271, E-Mail t-hoeppner@lra-fue.bayern.de.
Die Möglichkeit zur Mitwirkung selbstorganisierter Zusammenschlüsse ist im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (§4a SGB VIII) sowie in Art. 19 Abs. 1 Nr. 10 AGSG verankert.