Sprungziele

Moderate Erhöhung der Wassergebühren

    Wassertropfen springt aus Wasseroberfläche hoch
    Wassertropfen

    Aufgrund der aktuellen politischen Lage in Europa schlagen Kostensteigerungen in allen Lebensbereichen gerade stark zu Buche. Das trifft auch auf die Verbrauchsweise für Leitungswasser. Gerade deshalb haben sich Stadtrat und Verwaltung für eine nur moderate Anhebung der Wasserverbrauchsgebühren eingesetzt. Das geht aber nur mit einer kalkulatorischen Subventionierung zu Lasten des städtischen Haushalts.

    Die Neukalkulation der Wasserverbrauchsgebühren durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) hat für Oberasbach eine erforderliche Gebührenerhöhung von rund 7 Prozent - von aktuell 1,94 €/m³ auf 2,08 €/m³ - ergeben.

    Nachdem die Gebühren in den letzten Jahren stabil waren, ist der Stadtrat diesem Vorschlag nun gefolgt und hat diese moderate Gebührensatzung beschlossen. Die Preisanpassung tritt zum 1. Oktober in Kraft.

    Ausgehend von einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 40 m³/Jahr und Person, ergibt sich dadurch eine jährliche Mehrbelastung in Höhe von ca. 6 Euro. Die Gründe dafür liegen einerseits in der Erhöhung des Bezugspreises für das Wasser, insbesondere bei dem Zweckverband Dillenberggruppe. Die Preiserhöhung für den Wassereinkauf ist hier sehr massiv und kann nicht anderweitig aufgefangen werden. Ein weiterer Punkt sind die Neuinvestitionen, die in den nächsten Jahren erforderlich sind.

    Dem Stadtrat und der Verwaltung war es wichtig insbesondere in Zeiten der enormen Preissteigerungen in allen Lebensbereichen die Gebühren für das „Grundversorgungsmittel“ Wasser nur im absolut erforderlichen Rahmen und sehr moderat steigen zu lassen. Dazu hat wesentlich auch die Senkung der kalkulatorischen Verzinsung ab dem Jahr 2023 von bisher 3 Prozent auf 2 Prozent beigetragen. Allein diese Absenkung bedeutet, dass für Frischwasser Kosten in Höhe von rund EUR 180.000 und für Abwasser rund EUR 120.000 nicht an die Verbraucher weitergegeben werden und aus städtischen Haushaltsmitteln bezahlt werden. Die Beibehaltung der kalkulatorischen Verzinsung bei 3% hätte eine Erhöhung von weiteren 0,21 €/m³ erfordert. Die aktuelle Kalkulation ist für die Jahre 2022 bis 2026 vorgesehen. Dabei muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass im Falle erheblicher Abweichungen zur Vorauskalkulation, gegebenenfalls eine vorzeitige Neukalkulation erforderlich wäre. Dies kann auf Grund der derzeitigen Preisentwicklung auf dem Energiesektor und den Materialkosten im Baubereich leider nicht ausgeschlossen werden.

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