Neue Dependance des ANKER-Zentrums ab Oktober

Ab Oktober werden in den Räumen der Rothenburger Straße 4 über der Spielhalle geflüchtete Frauen und Kinder einziehen. Sie wohnen dort während ihr Asylantrag geprüft wird.
Die Unterbringung erfolgt in Oberasbach, da die Räume der Zentralen Aufnahmeeinrichtung in der Rothenburger Str. 31 nicht ausreichen. In den Räumen der Rothenburger Str. 4 werden alleinreisende Frauen mit oder ohne Kinder wohnen. Sollten sich schulpflichtige Kinder darunter befinden, so werden diese Familien innerhalb von drei Monaten an einen anderen Standort umziehen.
Zur Gewährleistung der Sicherheit wird dauerhaft ein Wachdienst vor Ort eingesetzt. Während der üblichen Dienstzeiten ist zudem eine Hausmeisterin anwesend.
Die medizinische Versorgung erfolgt durch den medizinischen Dienst der Ankereinrichtung. Die Ausgabe der Sozialhilfe übernimmt das Sozialamt des Landkreises Fürth – die Leistung wird in Form einer sogenannten Bezahlkarte bereitgestellt.