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Neue Norm für Balkonkraftwerke bringt Klarheit

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Seit dem 1. Dezember 2025 gilt eine neue Produktnorm für den Betrieb von Bal-konkraftwerken. Sie schafft erstmals eindeutige technische Vorgaben für Anschluss, Leistung und Sicherheit und soll damit mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher auch in Oberasbache bringen.

Seit dem 1. Dezember 2025 gilt eine neue Produktnorm für den Betrieb von Balkonkraftwerken. Sie schafft erstmals eindeutige technische Vorgaben für Anschluss, Leistung und Sicherheit und soll damit mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher auch in Oberasbach bringen. 

„Die neuen Regeln erhöhen die Sicherheit und sorgen für klare Rahmenbedingungen” kommentiert, Sina Mixdorf, Nachhaltigkeitsbeauftragte der Stadt Oberasbach. „Wer jetzt ein Balkonkraftwerk installiert, kann sich besser orientieren und künftig unkompliziert Solarstrom nutzen.“

Anschluss über die Haushaltssteckdose erlaubt

Stecker-Solargeräte dürfen nun offiziell über eine normale Schuko-Steckdose betrieben werden — vorausgesetzt geeignete Schutzvorrichtungen, wie zum Beispiel Schuko-Stecker mit Schutzumhüllungen oder Trennschalter sind vorhanden. Der Einsatz von Mehrfachsteckdosen ist weiterhin nicht erlaubt.

Klare Vorgaben zur maximalen Leistung

Die neue Norm legt auch die zulässigen Leistungsgrenzen für Balkonkraftwerke fest:

  • maximale Einspeiseleistung über den Wechselrichter: 800 Watt
  • maximale Modulleistung bei Schuko-Anschluss: 960 Watt
  • maximale Modulleistung bei Energiesteckvorrichtung: 2000 Watt

Höhere Anforderungen an die mechanische Sicherheit

Hersteller müssen künftig klar angeben, für welche Einsatzbereiche ihre Montagesysteme geeignet sind. Zudem müssen diese den örtlichen Bedingungen wie Wind- und Schneelasten standhalten. 

Registrierung und rechtliche Rahmenbedingungen

Stecker-Solargeräte müssen weiterhin im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig. Bei Mietwohnungen ist es weiterhin wichtig, dass der Eigentümer der Installation an der Fassade oder Balkonbrüstung zustimmt. Die Zustimmung darf nicht ohne triftigen Grund verweigert werden. Wichtig bleibt ebenfalls eine fachgerechte Befestigung, damit die Anlage sicher hält und niemanden gefährdet. 

Weitere Informationen sind unter verbraucherzentrale.bayern/energie/veranstaltungen zu finden. 

Übrigens: Die Stadt Oberasbach bietet in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern kostenlose Energieberatungen an. Detaillierte Informationen finden Sie unter diesem Link

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