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Parkzeitbeschränkung an der Vorderen Hochstraße

  • Bauamt
  • Mobilität

Ab 30. November 2024 gilt für die Parkbucht mit fünf Stellplätzen auf der südlichen Seite der Vorderen Hochstraße – vor den Geschäften und Arztpraxen Am Rathaus 1 und Am Rathaus 2-4 – eine Parkzeitbeschränkung.

Diese Parkflächen sind ab Samstag mit einer Parkscheibenregelung versehen, werktags von 8.00 bis 19.00 Uhr darf man dort nur noch zwei Stunden mit eingelegter Parkscheibe parken.

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